BaT Musterarbeitsvertrag
Sehr geehrte Mitglieder des BaT, sehr geehrte Tierärzt:innen,
der BaT-Musterarbeitsvertrag wurde auf Bitten von BaT-Mitgliedern hin erstellt. Er enthält die erforderlichen Kernpunkte des im Jahr 2024 aktualisierten Nachweisgesetzes (NachwG), sowie die Empfehlungen des BaT für gute Arbeitsverhältnisse angestellter Tierärzt:innen (BaT Standards).
Zu beachten ist, dass es sich bei einem Musterarbeitsvertrag um eine Vorlage handelt, die allgemein gehalten ist und nicht auf die exakten Bedürfnisse des Einzelfalls zugeschnitten sein kann. Auf folgender Seite unserer Infothek gibt es wichtige Hinweise unseres Partners, der Anwaltskanzlei Althaus, zum Thema Musterarbeitsvertrag.
Der BaT Musterarbeitsvertrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sollte individuell überprüft und auf das jeweilige Arbeitsverhältnis angepasst werden. Diese Vertragsvorlage kann keine Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht oder einen Steuerberater ersetzen. Für die Verwendung des BaT Musterarbeitsvertrages haftet die/der Nutzer:in.
Hannover, im Oktober 2025. Der Vorstand des BaT
Arbeitsvertrag für eine angestellte Tierärztin / einen angestellten Tierarzt
Zwischen Frau/Herrn Name und Anschrift von Arbeitgeberin / Arbeitgeber
- nachfolgend „die / der Arbeitgebende“ genannt -
und
Frau/Herrn Name und Anschrift von Arbeitnehmerin / Arbeitnehmer,
- nachfolgend „die / der Arbeitnehmende“ genannt -
wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
- §1 Beginn des Arbeitsverhältnisses
- §2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
- §3 Tätigkeit und Arbeitsort
- §4 Allgemeine Arbeitsbedingungen
- §5 Arbeitszeit
- §6 Not- und Bereitschaftsdienste
- §7 Vergütung
- §8 Urlaub
- §9 Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
- §10 Arbeitsverhinderung
- §11 Kündigung
- §12 Zeugnis
- §13 Verfall‑, Ausschlussfristen
- §14 Tarifvertrag
- §15 Vertragsänderungen und Nebenabreden
Der BaT Musterarbeitsvertrag steht den BaT-Mitgliedern im internen Homepagebereich in der Infothek als Download zur Verfügung.
Noch kein Mitglied? Die BaT-Mitgliedschaft gibt es bis zum Jahresende 2025 geschenkt.