Bund angestellter Tierärzte e.V. bewegt in den vergangenen zehn Monaten nicht nur die angestellten Tierärzte
Seit langer Zeit schwelt ein Thema in der Tierärzteschaft: Eine Interessensvertretung für angestellte Tierärzte ist dringend notwendig! Zuletzt zeigte das nicht nur der Artikel „Ohne Assis kein Klinikbetrieb mehr möglich“ (VETimpulse, 26. Jg., Ausg. 2, S. 3), sondern insbesondere die aktuelle Veröffentlichung der Tierärztin Johanna Kersebohm „Lange Arbeitszeiten, geringes Einkommen und Unzufriedenheit: Gegenüberstellung der Situation praktizierender Tiermediziner mit vergleichbaren Berufsgruppen der deutschen Bevölkerung“ (DOI-Nummer: 10.2376/0005–9366-16093).
Anfangsenthusiasmus versus Realität
Junge, arbeitssuchende Tierärzte werden von Arbeitgebern oft als arbeitsscheue, nicht zu Überstunden oder Notdienst bereite Arbeitnehmer beschrieben. Dieses Problem spiegelt jedoch eher ein Symptom der derzeitigen Situation der Branche wider. Junge Tierärzte wären durchaus bereit Not- und Nachtdienste zu leisten, sobald das ArbZG eingehalten und es einen angemessenen Ausgleich für Überstunden gäbe. Die seit fünf Jahren unveränderte Anfangsgehaltsempfehlung des bpt liegt bei 2200€ im ersten bzw. 2600€ brutto/ Monat im zweiten Halbjahr. Akademiker mit einem sehr anspruchsvollen, vielschichtigen, arbeitsintensiven und zudem teuren Studium fühlen sich bei solchen Empfehlungen und Aussagen verständlicherweise vor den Kopf gestoßen und nicht wertgeschätzt. Weiterhin basiert die bpt-Empfehlung nur auf einer 40-Stunden-Woche (13,75€/Std. im 1. HJ, 16,25€/Std. im 2. HJ). Schon Studenten lernen leider, dass die Realität meist anders aussieht: Die bpt-Gehaltsempfehlung wird zwar teilweise eingehalten, jedoch bei den gesetzlichen Regelungen zuwiderlaufenden Wochenarbeitszeiten von über 40 Stunden. Die Arbeitssuche entwickelt sich vor allem für motivierte Berufsanfänger zu einem Spagat zwischen den eigenen Erwartungen, dem Druck von umgebenden Berufsfremden (Partner, Familie etc.), einer akzeptablen work-life-balance sowie Existenz- und Versagensängsten. Oft weicht der anfängliche Enthusiasmus nach elf Semestern endlich den ersehnten Traumberuf ausüben zu dürfen schnell der harten Realität des Praxisalltags.
Längst überfällige Interessenvertretung
Mehr als überfällig war also die Gründung des Bunds angestellter Tierärzte e.V. (BaT) am 29.06.2016. Seitdem hat sich Einiges getan: Bereits vorab berichtete VETimpulse (25. Jg, Ausg. 4, S. 3) in einem Interview mit den Gründern über die Beweggründe der beabsichtigten Vereinsgründung. Diese finden sich als Kernziele in der Satzung des BaT wieder. Der Verein sieht sich als alleinige Interessensvertretung der angestellten Tierärzte, arbeitet an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen für angestellte Tierärzte, klärt Studenten, Angestellte und auch Arbeitgeber über ihre Rechte und Pflichten auf, betreibt Öffentlichkeitsarbeit zur Aufwertung des tierärztlichen Berufsstandes im Allgemeinen und steht für kollegiales Verhalten. Aktuell mehr als 125 Mitglieder arbeiten ehrenamtlich an verschiedenen Themen, um die oben genannten Ziele zu verwirklichen und den angestellten Tierärzten eine deutliche Stimme zu geben. Zu den aktuellen Entwicklungen zählen unter anderem Gespräche mit einigen interessierten Arbeitgebern, dem bpt-Präsidium und Vertretern des Marburger Bundes.
Erste Partnerschaften des BaT
Der Bund angestellter Tierärzte e.V. konnte in den vergangenen Monaten bereits Verträge mit Partnern abschließen. Zu den Partnern des BaT gehören beispielsweise eine renommierte Anwaltskanzlei für Tierärzte, Finanz- und Versicherungsdienstleister, ein Businesscoach sowie eine Steuerberatungsgesellschaft. So können exklusive und einzigartige Vorteile für BaT-Mitglieder zur Verfügung gestellt werden (z.B. günstigere Konditionen für eine Arbeitsvertragsüberprüfung, kostenlose juristische Erstberatung, Steuererklärung zu Sonderkonditionen, etc.). Nach neun Monaten des offiziellen Bestehens können sich die ersten Ergebnisse sehen lassen – hierbei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass alle engagierten Mitglieder voll berufstätig sind. Aktuell werden intensiv Standards für Arbeitgeber erarbeitet, mit denen sich Arbeitgeber positiv von der Masse anderer Praxen und Kliniken abheben können.
Mitarbeit und Mitgliedschaft erwünscht
Um die Gesamtheit der Interessen der angestellten Tierärzte vertreten zu können, bedarf es unbedingt der Mitarbeit angestellter Tierärzte. Durch eine Mitgliedschaft im BaT wird es möglich neu definierte, gesetzeskonforme Standards für die Arbeit im tierärztlichen Berufsfeld zu schaffen und so die Arbeitssituation langfristig für Arbeitnehmer und –geber zu verbessern.
Der BaT stellt als reine Vertretung der angestellten Tierärzte die Weichen für einen Tarifvertrag mit einem zurzeit noch fehlenden Arbeitgeberverband. Interessierte finden weitere Informationen über den BaT hier.