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Bund angestellter Tierärzte e.V. bewegt in den vergangenen zehn Monaten nicht nur die angestellten Tierärzte

22. Mai 2017

Seit lan­ger Zeit schwelt ein The­ma in der Tier­ärz­te­schaft: Eine Inter­es­sens­ver­tre­tung für ange­stell­te Tier­ärz­te ist drin­gend not­wen­dig! Zuletzt zeig­te das nicht nur der Arti­kel „Ohne Assis kein Kli­nik­be­trieb mehr mög­lich“ (VET­im­pul­se, 26. Jg., Ausg. 2, S. 3), son­dern ins­be­son­de­re die aktu­el­le Ver­öf­fent­li­chung der Tier­ärz­tin Johan­na Ker­se­bohm „Lan­ge Arbeits­zei­ten, gerin­ges Ein­kom­men und Unzu­frie­den­heit: Gegen­über­stel­lung der Situa­ti­on prak­ti­zie­ren­der Tier­me­di­zi­ner mit ver­gleich­ba­ren Berufs­grup­pen der deut­schen Bevöl­ke­rung“ (DOI-Num­mer: 10.2376/0005–9366-16093).

Anfangsenthusiasmus versus Realität

Jun­ge, arbeits­su­chen­de Tier­ärz­te wer­den von Arbeit­ge­bern oft als arbeits­scheue, nicht zu Über­stun­den oder Not­dienst berei­te Arbeit­neh­mer beschrie­ben. Die­ses Pro­blem spie­gelt jedoch eher ein Sym­ptom der der­zei­ti­gen Situa­ti­on der Bran­che wider. Jun­ge Tier­ärz­te wären durch­aus bereit Not- und Nacht­diens­te zu leis­ten, sobald das ArbZG ein­ge­hal­ten und es einen ange­mes­se­nen Aus­gleich für Über­stun­den gäbe. Die seit fünf Jah­ren unver­än­der­te Anfangs­ge­halts­emp­feh­lung des bpt liegt bei 2200€ im ers­ten bzw. 2600€ brutto/ Monat im zwei­ten Halb­jahr. Aka­de­mi­ker mit einem sehr anspruchs­vol­len, viel­schich­ti­gen, arbeits­in­ten­si­ven und zudem teu­ren Stu­di­um füh­len sich bei sol­chen Emp­feh­lun­gen und Aus­sa­gen ver­ständ­li­cher­wei­se vor den Kopf gesto­ßen und nicht wert­ge­schätzt. Wei­ter­hin basiert die bpt-Emp­feh­lung nur auf einer 40-Stun­den-Woche (13,75€/Std. im 1. HJ, 16,25€/Std. im 2. HJ). Schon Stu­den­ten ler­nen lei­der, dass die Rea­li­tät meist anders aus­sieht: Die bpt-Gehalts­emp­feh­lung wird zwar teil­wei­se ein­ge­hal­ten, jedoch bei den gesetz­li­chen Rege­lun­gen zuwi­der­lau­fen­den Wochen­ar­beits­zei­ten von über 40 Stun­den. Die Arbeits­su­che ent­wi­ckelt sich vor allem für moti­vier­te Berufs­an­fän­ger zu einem Spa­gat zwi­schen den eige­nen Erwar­tun­gen, dem Druck von umge­ben­den Berufs­frem­den (Part­ner, Fami­lie etc.), einer akzep­ta­blen work-life-balan­ce sowie Exis­tenz- und Ver­sa­gens­ängs­ten. Oft weicht der anfäng­li­che Enthu­si­as­mus nach elf Semes­tern end­lich den ersehn­ten Traum­be­ruf aus­üben zu dür­fen schnell der har­ten Rea­li­tät des Pra­xis­all­tags.

Längst überfällige Interessenvertretung

Mehr als über­fäl­lig war also die Grün­dung des Bunds ange­stell­ter Tier­ärz­te e.V. (BaT) am 29.06.2016. Seit­dem hat sich Eini­ges getan: Bereits vor­ab berich­te­te VET­im­pul­se (25. Jg, Ausg. 4, S. 3) in einem Inter­view mit den Grün­dern über die Beweg­grün­de der beab­sich­tig­ten Ver­eins­grün­dung. Die­se fin­den sich als Kern­zie­le in der Sat­zung des BaT wie­der. Der Ver­ein sieht sich als allei­ni­ge Inter­es­sens­ver­tre­tung der ange­stell­ten Tier­ärz­te, arbei­tet an der Ver­bes­se­rung der Arbeits­be­din­gun­gen für ange­stell­te Tier­ärz­te, klärt Stu­den­ten, Ange­stell­te und auch Arbeit­ge­ber über ihre Rech­te und Pflich­ten auf, betreibt Öffent­lich­keits­ar­beit zur Auf­wer­tung des tier­ärzt­li­chen Berufs­stan­des im All­ge­mei­nen und steht für kol­le­gia­les Ver­hal­ten. Aktu­ell mehr als 125 Mit­glie­der arbei­ten ehren­amt­lich an ver­schie­de­nen The­men, um die oben genann­ten Zie­le zu ver­wirk­li­chen und den ange­stell­ten Tier­ärz­ten eine deut­li­che Stim­me zu geben. Zu den aktu­el­len Ent­wick­lun­gen zäh­len unter ande­rem Gesprä­che mit eini­gen inter­es­sier­ten Arbeit­ge­bern, dem bpt-Prä­si­di­um und Ver­tre­tern des Mar­bur­ger Bun­des.

Erste Partnerschaften des BaT

Der Bund ange­stell­ter Tier­ärz­te e.V. konn­te in den ver­gan­ge­nen Mona­ten bereits Ver­trä­ge mit Part­nern abschlie­ßen. Zu den Part­nern des BaT gehö­ren bei­spiels­wei­se eine renom­mier­te Anwalts­kanz­lei für Tier­ärz­te, Finanz- und Ver­si­che­rungs­dienst­leis­ter, ein Busi­ness­coach sowie eine Steu­er­be­ra­tungs­ge­sell­schaft. So kön­nen exklu­si­ve und ein­zig­ar­ti­ge Vor­tei­le für BaT-Mit­glie­der zur Ver­fü­gung gestellt wer­den (z.B. güns­ti­ge­re Kon­di­tio­nen für eine Arbeits­ver­trags­über­prü­fung, kos­ten­lo­se juris­ti­sche Erst­be­ra­tung, Steu­er­erklä­rung zu Son­der­kon­di­tio­nen, etc.). Nach neun Mona­ten des offi­zi­el­len Bestehens kön­nen sich die ers­ten Ergeb­nis­se sehen las­sen – hier­bei soll­te nicht außer Acht gelas­sen wer­den, dass alle enga­gier­ten Mit­glie­der voll berufs­tä­tig sind. Aktu­ell wer­den inten­siv Stan­dards für Arbeit­ge­ber erar­bei­tet, mit denen sich Arbeit­ge­ber posi­tiv von der Mas­se ande­rer Pra­xen und Kli­ni­ken abhe­ben kön­nen.

Mitarbeit und Mitgliedschaft erwünscht

Um die Gesamt­heit der Inter­es­sen der ange­stell­ten Tier­ärz­te ver­tre­ten zu kön­nen, bedarf es unbe­dingt der Mit­ar­beit ange­stell­ter Tier­ärz­te. Durch eine Mit­glied­schaft im BaT wird es mög­lich neu defi­nier­te, geset­zes­kon­for­me Stan­dards für die Arbeit im tier­ärzt­li­chen Berufs­feld zu schaf­fen und so die Arbeits­si­tua­ti­on lang­fris­tig für Arbeit­neh­mer und –geber zu ver­bes­sern.

Der BaT stellt als rei­ne Ver­tre­tung der ange­stell­ten Tier­ärz­te die Wei­chen für einen Tarif­ver­trag mit einem zur­zeit noch feh­len­den Arbeit­ge­ber­ver­band. Inter­es­sier­te fin­den wei­te­re Infor­ma­tio­nen über den BaT hier.

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