Die Beschlüsse des Arbeitskreises 1 „Kleintierpraxis 2030“ des 28. Deutschen Tierärztetages aus Sicht des angestellten Tierarztes
Am 13. September 2018 diskutierten Tierärztinnen und Tierärzte anlässlich des Deutschen Tierärztetages in Dresden über die Zukunft unseres Berufsstandes.
“Tiermedizin 2030”
Unter dem Motto „Tiermedizin 2030“ wurden in drei Arbeitskreisen (Kleintierpraxis, Nutztierpraxis, Amtstierarzt) Empfehlungen erarbeitet und Forderungen formuliert, um die Tiermedizin zukunftsfähig aufzustellen. Veränderte strukturelle, gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen stellen große Herausforderungen dar. Der Generationenwandel, die Feminisierung des Berufes, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die veraltete GOT, die Finanzierung des Notdienstes, die Pflicht zur Einhaltung geltender Gesetze (Arbeitszeit- und Mutterschutzgesetz) und das wachsende Anspruchsdenken der Tierhalter fordern ein Umdenken und neue Lösungsansätze.
Entwürfe der BTK Arbeitskreise
Unter der Leitung des Präsidenten der Bundestierärztekammer Herrn Dr. Uwe Tiedemann wurden am 14.09.2018 die Entwürfe der Arbeitskreise der Hauptversammlung vorgestellt, diskutiert und von den Delegierten der Landestierärztekammern verabschiedet.
Arbeitskreis “Kleintierpraxis”
Der Arbeitskreis „Kleintierpraxis“ stellte folgende Forderungen auf:
Ein verpflichtendes berufsvorbereitendes Praktikum ist einzuführen
Dieses erscheint sinnvoll, um im Vorfeld ein realistisches Bild des angestrebten Berufes zu erhalten, um Enttäuschungen im Studium und Berufsleben zu verhindern und geeignete Kandidaten zu finden.
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist unverzüglich zu evaluieren und anzupassen
Die geltende GOT wird der modernen Tiermedizin nicht gerecht, sie muss dringend überarbeitet werden. Alternativ wurde über die Abschaffung der GOT und andere Abrechnungsmöglichkeiten diskutiert, z.B. eine Honorarabrechnung auf Basis eines Stundensatzes, wie sie sich bereits in anderen Ländern (z.B. Österreich) bewährt hat.
Auch für angestellte Tierärzte ist eine angemessene Abrechnung der tierärztlichen Leistungen essentiell, da nur so adäquate Löhne bezahlt werden können.
Eine neue Gebührenposition „Notdienstgebühr“ ist in die GOT einzuführen
In der Vergangenheit wurde der tierärztliche Notdienst besonders in Kliniken oft auf Kosten der angestellten Tierärzte geregelt. Unzureichend bezahlte, überlange Dienste waren die Folge. Seitdem der Gesetzgeber diesem Geschäftsmodell mit Einführung des Mindestlohngesetzes und verstärkten Kontrollen auch des Arbeitszeitgesetzes einen Riegel vorgeschoben hat, geben viele Inhaber ihren Klinikstatus auf. Es braucht neue Lösungen, um eine tierschutzgerechte Versorgung außerhalb der Sprechstunde zu gewährleisten. Den Notdienst müssen die Tierhalter finanzieren.
Neben der „Türaufsperrgebühr“ als feste GOT-Position, wurden eine „Konsultationsgebühr“, eine „Klinikumlage“, mit der die umliegenden Praxen sich vom Notdienst „freikaufen“ und die Einrichtung reiner „Notdienstpraxen“ diskutiert. Da es sich erfahrungsgemäß nur bei 20% der Patienten um echte Notfälle handelt, könnte eine „Tierärztliche Einsatzleitstelle“ Bagatell- und Routinefälle im Vorfeld herausfiltern.
Tierhaltern wird der Abschluss einer Tierkrankenversicherung empfohlen
In Deutschland ist bisher nur ca. 1% der Tiere krankenversichert. Durch eine Steigerung der Anzahl versicherter Patienten können Praxisinhaber und Angestellte sichere Einnahmen generieren. Die oft herrschende Diskrepanz zwischen Anspruchsdenken der Tierhalter und ihren finanziellen Möglichkeiten kann überbrückt und eine Optimierung der Versorgung im Sinne der Tiere erreicht werden.
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes für tiermedizinische Einrichtungen
Dieser Punkt wurde ebenso wie die Punkte 6 und 7 im Arbeitskreis aus Zeitgründen nicht abschließend ausdiskutiert und tauchte in dem vorformulierten Positionspapier zunächst noch mit der schärferen Formulierung „Änderung des Arbeitsgesetzes…“ auf. In der Hauptversammlung versprach Dr. Uwe Tiedemann sich auf politischer Ebene dafür stark zu machen.
Für angestellte Tierärzte ist eine Aufweichung des Arbeitszeitgesetztes nicht wünschenswert. Um dem mit starren Gesetzen schwer zu regelnden Arbeitsalltag von Tiermedizinern gerecht zu werden, braucht es zweifelsohne Sonderregelungen, die aber mit anderen Instrumenten, wie Tarifverträgen für diese Berufsgruppe besser zu lösen sind. Gesetze müssen für alle gelten. Auch für Tierärzte.
Beteiligung der Tierärzte bei der Ausgestaltung des neuen Mutterschutzgesetzes
Zunächst war im Entwurf von „Aufweichungen des Mutterschutzgesetzes“ die Rede. Durch Einwände verschiedener Delegierter wurde der Punkt glücklicherweise umformuliert.
Eine „Verschlechterung“ des Mutterschutzes bei Tierärztinnen im Vergleich zu anderen Berufsgruppen und ein Ausscheren der Tierärzteschaft aus gültigem Recht kann nicht das Ziel sein. Damit würden sich Tierarztpraxen als unattraktive Arbeitgeber beim raren (überwiegend weiblichen) Nachwuchs noch mehr ins Abseits katapultieren. Natürlich ist es für Praxisinhaber schwierig, wenn Mitarbeiterinnen, womöglich zeitgleich, ausfallen, weil sie schwanger sind. Es bedarf anderer Lösungen, um schwangere Kolleginnen weiter in risikoarmen Bereichen beschäftigen zu können.
Kinderbetreuung angelehnt an flexible Arbeitszeiten
Zweifelsohne eine sinnvolle Forderung, die vielleicht nicht flächendeckend zu verwirklichen ist, aber unbedingt einen höheren Stellenwert als bisher verdient.
Karriere in der Tiermedizin muss auch mit Kindern und in Teilzeit möglich werden. Es kann nicht mehr ausschließlich das private Problem der Mütter sein, diesen Spagat zu schaffen.
Für den BaT war in Leipzig vor Ort und hat mitdiskutiert: Dr. Elisabeth Brandebusemeyer, des BaT Gremiums Öffentlichkeitsarbeit.
Einen Kommentar zu den Beschlüssen lesen Sie hier: Kommentar zu den Beschlüssen des Arbeitskreises 1 „Kleintierpraxis 2030“ des 28. Deutschen Tierärztetages in Dresden