Kommentar zu den Beschlüssen des Arbeitskreises 1 „Kleintierpraxis 2030“ des 28. Deutschen Tierärztetages in Dresden 2018
Grundsätzlich sind die Beschlüsse unter Nr. 1–4 auch aus Angestelltensicht zu begrüßen. Dienen sie doch dazu geeignete Studienbewerber für das Fach Tiermedizin zu finden, die Einkommenssituation aller Tierärzte zu verbessern und den Notdienst zu regeln. Auch Punkt 6, eine Verbesserung der Kinderbetreuung, ist wünschenswert und besonders für Tierärztinnen essentiell, um ihren Beruf ausüben zu können.
Schutz der Arbeitnehmer
Allerdings sind Aufweichungen des Arbeitszeit‑, Mindestlohn- oder Mutterschutzgesetzes absolut inakzeptabel. Diese Gesetze dienen dem Schutz der Arbeitnehmer. Sie ermöglichen auch angestellten Tierärzten ein finanzielles Auskommen bei geregelten Arbeitszeiten. Es ist dringend überfällig, dass sie auch in Tierarztpraxen Anwendung finden und kontrolliert werden.
Ein scheinbar rechtsfreier Raum, in dem zwischen ungleichen Parteien Arbeitsverträge und Absprachen ohne Einhaltung geltender Gesetze getroffen werden, muss der Vergangenheit angehören. Diese überholte Praxis passt nicht zur Vision der „Tiermedizin 2030“.
Zu begrüßen ist, dass in Dresden zumindest in einem Punkt weitestgehend Konsens bestand:
Es muss sich etwas ändern.
Tarifvertrag als Chance
Man hätte sich etwas mehr Mut gewünscht, den Visionen von BaT-Mitglied Dr. Carolin Deiner zu folgen, die in ihrem humorvollen Impulsreferat mögliche positive Entwicklungen aufzeigte.
Darunter auch Tarifverträge, die regelmäßig angepasst werden und beiden Tarifparteien, Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Sicherheit und Verlässlichkeit bieten. Durch Sonderregelungen innerhalb der Tarifverträge kann berufsspezifischen Besonderheiten Rechnung getragen werden.
Die Einhaltung ausreichender Ruhezeiten zwischen den Diensten ist notwendig, um körperlichen und psychischen Erkrankungen vorzubeugen. Sie sollte auch von den Arbeitgebern beherzigt werden.
Trennung von Arbeit und Freizeit
Geht doch der aktuelle gesellschaftliche Trend dahin, Arbeit und Freizeit wieder klarer zu trennen, um die überdrehte Spirale der ständigen Dienstbereitschaft und Erreichbarkeit zu stoppen. So veröffentlichte die „Zeit“ online-Redaktion jüngst eine aktuelle Gallup-Studie unter dem Titel „Dienst nach Vorschrift ist gesund“ (https://www.zeit.de/arbeit/2018–08/gallup-umfrage-deutschland-arbeitnehmer-beschaeftigte-dienst-vorschrift).
Stressarme, familienfreundliche Arbeitsplätze mit guter Personalführung verdienen sich die Auszeichnung als „Great place to work“ (https://www.greatplacetowork.de/).
Selbst wenn sich nicht alle Punkte erfüllen und in dieser Form umsetzen lassen, tut die Tierärzteschaft und ihre Standesvertretung gut daran, Visionen für den Berufsstand zu entwickeln.
Für den BaT war in Leipzig Dr. Elisabeth Brandebusemeyer des Gremiums Öffentlichkeitsarbeit vor Ort und hat diesen Kommentar verfasst.
Genannte Beschlüsse finden interessierte Leser hier: Die Beschlüsse des Arbeitskreises 1 „Kleintierpraxis 2030“ des 28. Deutschen Tierärztetages aus Sicht des angestellten Tierarztes