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Komplexer als Social Media  

09. Mai 2025

Face­book-Post zur Kün­di­gung des BaT-Tarif­ver­tra­ges 

Am 7.5.2025 irri­tier­te ein Post unse­rer Tarif­part­ne­rin, der Inha­be­rin des TGZ Lich­ten­au, Nico­le Schrei­ter Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, die auf Face­book unter­wegs waren. Dar­in heißt es, an den BaT gerich­tet: „Pos­tet ihr eigent­lich auch was dazu, dass ich den TV mit euch gekün­digt habe? Der Abschluss wur­de natür­lich weit ver­brei­tet.“   


Die Ant­wort des BaT ist ein Ver­weis auf §32 im gül­ti­gen Tarif­ver­trag:
„(2) Die­ser Tarif­ver­trag kann von jeder Tarif­ver­trags­par­tei mit einer Frist von drei Mona­ten zum Schluss eines Kalen­der­halb­jah­res schrift­lich gekün­digt wer­den, frü­hes­tens jedoch zum 31. Mai 2026.“  

Tarifvertrag gültig bis 31. Mai 2026  

Zur Beru­hi­gung aller nach dem Tarif­ver­trag beschäf­tig­ten Mit­ar­bei­ten­den im TGZ Lich­ten­au, die­ser gilt voll­um­fäng­lich bis zum 31. Mai 2026. Will hei­ßen, die Kün­di­gung des Tarif­ver­tra­ges durch die Arbeit­ge­be­rin hat aktu­ell eher sym­bo­li­schen Cha­rak­ter als tat­säch­li­che Kon­se­quen­zen.   

Der 31. Mai 2026 wur­de im Ein­ver­neh­men bei­der Tarif­par­tei­en gewählt, da die­ser Tarif­ver­trag ein Novum in der kura­ti­ven Pra­xis ist und die Mög­lich­keit geschaf­fen wer­den soll­te, damit zu arbei­ten und Erfah­run­gen zu sam­meln. Bleibt die Fra­ge, war­um Nico­le Schrei­ter die­sen unkon­ven­tio­nel­len Weg und pro­vo­kan­ten Ton gewählt hat und war­um sie die Kün­di­gung bereits jetzt geschrie­ben hat.  

Was­ser auf die Müh­len derer, die ohne­hin ver­su­chen den BaT-Tarif­ver­trag als nicht gül­tig und den BaT als unse­ri­ös dar­zu­stel­len, sie­he “Hart aber fair”. Doch Häme ist hier unan­ge­mes­sen, steht doch gera­de erst, lan­ge nach Ablauf des regu­lär gel­ten­den Tarif­ver­tra­ges zwi­schen dem Bun­des­ver­band prak­ti­zie­ren­der Tier­ärz­te e.V. und dem Ver­band medi­zi­ni­scher Fach­be­ru­fe e.V., ein ers­ter Ter­min für erneu­te Ver­hand­lun­gen. Einen erfolg­rei­chen Abschluss nach den zwi­schen­zeit­li­chen abge­bro­che­nen Gesprä­chen gibt es auch hier noch nicht.  

Hinter den Kulissen  

Häu­fig sind die Hin­ter­grün­de kom­ple­xer als in einem Face­book-Post dar­stell­bar. Nach Eigen­aus­sa­ge von Nico­le Schrei­ter gegen­über dem BaT, hat sie den Tarif­ver­trag „aus einer Lau­ne her­aus“ gekün­digt, weil sie ver­är­gert über die Unter­stüt­zung des BaT für einen neu gegrün­de­ten Betriebs­rat in einer ande­ren Ein­heit war, in der sie im Hin­ter­grund tätig ist.

Mit­glie­der des BaT aus dem Betriebs­rat hat­ten sich an den BaT-Vor­stand gewandt, da sie sich an ihrer Betriebs­rats­ar­beit gehin­dert fühl­ten.  Durch die bereits ein­ge­tre­te­ne Eska­la­ti­on auf Betriebs­ebe­ne mahn­te der BaT Arbeit­neh­men­de und Arbeit­ge­ben­de zurück auf die Sach­ebe­ne zu keh­ren und einen lösungs­ori­en­tier­ten Ansatz zu suchen. 

In die­sem Zusam­men­hang wur­de dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Behin­de­rung von Betriebs­rats­ar­beit nach §78 Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz unzu­läs­sig und nach §119 einen Straf­tat­be­stand dar­stellt.   

Wahrung der Arbeitnehmenden-Rechte  

Besorg­nis­er­re­gen­der als die eigent­li­che Kün­di­gung des Tarif­ver­tra­ges, die der Arbeit­ge­be­rin frei­steht, ist, dass sie sich ein­reiht in eine Ket­te von Ereig­nis­sen, die Zwei­fel an der grund­le­gen­den Kennt­nis der Arbeit­neh­men­den-Rech­te auf Sei­ten ein­zel­ner Arbeit­ge­ben­der auf­kom­men lässt.  

Anläss­lich des ers­ten Streiks in der Tier­me­di­zin durch die tier­me­di­zi­ni­schen Fach­an­ge­stell­ten im Ver­band medi­zi­ni­scher Fach­be­ru­fe e.V., muss­ten Arbeit­ge­ben­de durch den Berufs­ver­band prak­ti­zie­ren­der Tier­ärz­te e.V. und die Tier­ärz­te­kam­mern erst mas­siv auf­ge­for­dert wer­den, jeg­li­che Bedro­hung mit Repres­sa­li­en, bis hin zur Kün­di­gung ihrer Mit­ar­bei­ten­den, zu unter­las­sen. Deren Recht, für bes­se­re Arbeits­be­din­gun­gen, höhe­re Gehäl­ter und den Erhalt ihres Tarif­ver­tra­ges, zu strei­ken, schien ein­zel­nen Arbeit­ge­ben­den völ­lig unbe­kannt.  

Der Wert und die Vor­tei­le von Tarif­ver­trä­gen in not­dienst­leis­ten­den Beru­fen für bei­de Sei­ten wer­den immer noch infra­ge gestellt. Lie­ber wäh­len ein­zel­ne Arbeit­ge­ben­de die Ille­ga­li­tät, mit Arbeits­zei­ten über das Arbeits­zeit­ge­setz hin­aus, hof­fen auf Geset­zes­än­de­run­gen oder befin­den sich mit Aus­nah­me­ge­neh­mi­gun­gen in der Grau­zo­ne.  

Und auch das Recht eines jeden Arbeit­neh­men­den, nach den Vor­ga­ben des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes einen Betriebs­rat zu wäh­len oder sich in die­sem zu enga­gie­ren, scheint in der Tier­me­di­zin noch nicht selbst­ver­ständ­lich. Wie­der­holt errei­chen den BaT Hin­wei­se von Kolleg:innen, die aus Angst vor Nach­tei­len für ihre Per­son und ihre Kar­rie­re, auf die Grün­dung eines Betriebs­ra­tes lie­ber ver­zich­ten.   

Antiquierte Vorgehensweisen  

Die Kün­di­gung des Tarif­ver­tra­ges durch Nico­le Schrei­ter bedau­ert der BaT. Die­se führt nicht dazu, dass wir uns dar­in beir­ren las­sen, ange­stell­te Tierärzt:innen in ihrem recht­mä­ßi­gen Anspruch auf Mit­be­stim­mung, Teil­ha­be und der Wah­rung ihrer Arbeit­neh­men­den-Rech­te zu unter­stüt­zen. Ver­su­che, sie dafür zu dis­zi­pli­nie­ren und ihre gewerk­schaft­li­che Ver­tre­tung vor­füh­ren zu wol­len, soll­ten der Ver­gan­gen­heit ange­hö­ren.  

Lie­be Arbeit­ge­ben­de, die­ses ist kei­ne Gene­ral­ver­ur­tei­lung, kein an- den- Pran­ger- stel­len der über­wie­gen­den Anzahl guter, enga­gier­ter  Inha­ber: innen, Chefs und Che­fin­nen, die jeden Tag zusam­men mit den Mit­ar­bei­ten­den in ihren Teams wert­vol­le Arbeit am Tier leis­ten, gute Arbeits­plät­ze zur Ver­fü­gung stel­len, ange­mes­se­ne Gehäl­ter zah­len und eine Kul­tur der Wert­schät­zung leben. Für ernst­haft inter­es­sier­te Arbeit­ge­ben­de steht der BaT zu Gesprä­chen über Tarif­ver­trä­ge ger­ne zur Ver­fü­gung.  

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