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Zuschläge in der Tiermedizin

14. Aug. 2020

 

Brut­to = Net­to? Lei­der nicht, jedoch kön­nen Zuschlä­ge zum Grund­ge­halt für attrak­ti­ve Steu­er­ein­spa­run­gen und eine indi­rek­te Gehalts­er­hö­hung sorgen.

 

Hier geht es zu den ers­ten Ergeb­nis­sen der Umfra­ge zu den Themen
“Urlaub” und “Wochen­ar­beits­zeit”.

Wie viele der derzeit angestellten Tierärzte/-ärztinnen bekommen Zuschläge und vor allem welcher Art?

Zu beach­ten ist natür­lich, dass schon per Gesetz gere­gelt ist, wem durch Wochen­end- und Nacht­diens­te über­haupt Zuschlä­ge zustehen.
Ers­te Ergeb­nis­se der Umfra­ge durch­ge­führt vom BaT und dem VUK mit bis­her über 1250 Teilnehmer/innen zeigen:

  • Ca. 57% der Teil­neh­mer unse­rer Umfra­ge bekom­men kei­ne Zuschläge,
  • Wochenend‑, Nacht­dienst- und Fei­er­tags­zu­schlä­ge bekom­men ca. 1/3 der Teil­neh­mer ausgezahlt,
  • Bei 11% wer­den  Zuschlä­ge zu den geleis­te­ten Über­stun­den gezahlt.

Genauere Daten in der folgenden Grafik:

 

 

Am 31.08.2020 ende­te unse­re Umfra­ge. Herz­li­chen Dank an alle Teilnehmer!

Hier geht es zum Bericht über die Pres­se­kon­fe­renz, bei der aus­ge­wähl­te Ergeb­nis­se  prä­sen­tiert wurden.

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