• Start
  • Aktuelles
    • News
    • Termine
    • Online Seminare des BaT
    • Tarifvertrag Tiergesundheitszentrum Lichtenau (SN)
    • BaT Standards 2.1
  • Über Uns
    • Der Verein
    • Digitale Broschüre
    • Mitarbeiterinnen & Vorstand
    • Gremien und Arbeitsgruppen
  • Infothek
    • Tarifvertrag Tiergesundheitszentrum Lichtenau (SN)
    • BaT Standards 2.1
    • Online Seminare des BaT
    • Der Bund angestellter Tierärzte e.V. in der Presse
    • Allgemeines Arbeitsrecht
    • Schwangerschaft/ Elternschaft
    • Kündigung
    • Altersvorsorge
    • Betriebsrat
    • Gewerbeaufsichtsämter der Bundesrepublik Deutschland
    • Gesetze
  • Vorteile
    • Vorteile als Mitglied
    • Tiermedrecht
    • Vetax®
    • TVD Finanz
    • VETiSearch
    • Dr. Stephanie Steimann
    • Ellen Preussing
    • Anna Rademann
    • bvvd
    • Deutsche Apotheker- und Ärztebank
    • vetivolution
    • VetStage
  • Mitglieder
    • Mitglieder helfen Mitgliedern
    • Mitglieder werben Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Login
  • Arbeitgebende
    • Tarifvertrag Tiergesundheitszentrum Lichtenau (SN)
    • Schritt für Schritt zum Tarifvertrag
    • Mythen rund um den Tarifvertrag
    • Neue Mindestangaben in Arbeitsverträgen
    • Tarifvertrag — Vorteile für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen
  • Kontakt
Mitglied werden
 Login (für Mitglieder)

Mit neuer GOT und neuen Gehaltsempfehlungen im Jahr 2023 durchstarten

22. Dez. 2022

Das Jahr 2022 hat für selbst­stän­di­ge und ange­stell­te Tierärzt:innen Neue­run­gen gebracht, deren Fol­gen und Aus­wir­kun­gen sich erst im Jahr 2023 zei­gen wer­den. Einer­seits die drin­gend not­wen­di­ge Neu­fas­sung der GOT nach 23 Jah­ren Still­stand. Zum ande­ren die neu­en Gehalts­emp­feh­lun­gen im Rah­men der BaT-Stan­dards 2.0 und kurz vor Jah­res­en­de die aktua­li­sier­ten Min­dest­emp­feh­lun­gen des bpt.          

Die Neufassung der GOT

Trotz aller Kri­tik, die bei der Umset­zung der GOT in der Pra­xis geübt wird, ist sie ein Instru­ment zur Ver­bes­se­rung der Ein­kom­mens­si­tua­ti­on der Tier­ärz­te­schaft.

Aus Sicht des BaT muss ihre kon­se­quen­te Ein­hal­tung zu Lohn­er­hö­hun­gen bei ange­stell­ten Tierärzt:innen füh­ren. Durch eine bes­se­re Ent­loh­nung und zufrie­den­stel­len­de Arbeits­be­din­gun­gen lässt sich die unver­än­dert anhal­ten­de Abwan­de­rung aus dem Beruf stop­pen, der Fach­kräf­te­man­gel auf­fan­gen, die Not­dienst­pro­ble­ma­tik lösen und die Attrak­ti­vi­tät der Tier­me­di­zin auch für männ­li­che Stu­di­en­be­wer­ber wie­der erhö­hen. Als Berufs­ver­band aus­schließ­lich für ange­stell­te Tierärzt:innen ist unser Ziel ein Tarif­ver­trag mit deut­lich höhe­rer Ver­gü­tung, als sie bis­her gezahlt wird.

Die Tier­me­di­zin in den nächs­ten Jah­ren ist zuneh­mend weib­lich und arbei­tet im Ange­stell­ten­ver­hält­nis. Auch mit Pau­sen für Fami­li­en­ar­beit und in Teil­zeit, muss es sich loh­nen, wei­ter im Beruf zu arbei­ten.

In die­sem Zusam­men­hang soll­te auch die Alters­vor­sor­ge in den Fokus genom­men wer­den, sehen wir doch die Gefahr, dass bei Abrech­nung der Leis­tun­gen nach der bis­he­ri­gen GOT und dadurch beding­te nied­ri­ge Ein­nah­men, gera­de Kol­le­gin­nen von Alters­ar­mut bedroht sind. Die neue GOT muss genutzt wer­den, damit auch nach dem Berufs­en­de ein ange­mes­se­nes Aus­kom­men gesi­chert ist.

Auch die aktu­el­len Stu­di­en zur Sui­zid­ge­fähr­dung unter Tierärzt:innen soll­ten im Rah­men der GOT-Neu­fas­sung Beach­tung fin­den. Als eine der Haupt­ur­sa­chen wur­de die Dis­kre­panz zwi­schen dem tier­ärzt­li­chen Enga­ge­ment und der dar­aus resul­tie­ren­den Beloh­nung bzw. Wert­schät­zung ermit­telt. Dazu gehört neben der ideel­len Wert­schät­zung immer auch die mone­tä­re Ent­loh­nung, die über die neue GOT deut­lich ange­ho­ben wer­den muss.

Tierärzt:innen arbei­ten in zahl­rei­chen wich­ti­gen gesell­schaft­li­chen Berei­chen in denen ein not­wen­di­ger und poli­tisch gewoll­ter Wan­del ansteht. Egal ob beim Kli­ma­schutz oder bei der Agrar­wen­de, Tierärzt:innen kön­nen hier wich­ti­ge Auf­ga­ben über­neh­men, deren kom­ple­xe Lösung sich im Rah­men der GOT loh­nen muss.

Die neuen BaT-Gehaltsempfehlungen


Im Zuge der Coro­na-Pan­de­mie wur­den über eine Mil­li­on Haus­tie­re mehr ange­schafft als zuvor. Tier­arzt­pra­xen und ‑kli­ni­ken arbei­ten am Limit und suchen hän­de­rin­gend Per­so­nal. Die Anhe­bung der Ent­loh­nung der Tier­me­di­zi­ni­schen Fach­an­ge­stell­ten im Rah­men von Tarif­ver­trä­gen führ­te zu einem deut­li­chen Ein­kom­mens­zu­wachs. Jetzt müs­sen die Gehäl­ter der ange­stell­ten Tierärzt:innen nach­zie­hen.

Das Ein­stiegs­ge­halt nach BaT Stan­dards 2.0 liegt bei 3710 € und steigt nach sechs Mona­ten auf 4102 €. Pro wei­te­re zwei Berufs­jah­re wer­den etwa 400 € mehr an Gehalt in der Tätig­keits­grup­pe TÄ1 (Appro­ba­ti­on ohne Zusatz­be­zeich­nung oder Fach­tier­arzt­ti­tel) gene­riert. Im sechs­ten Berufs­jahr wer­den 5378 € erreicht.

Mit einer Zusatz­be­zeich­nung (TÄ2) steigt man mit 4922 € ein, mit Fach­tier­arzt­ti­tel mit 6198 € im ers­ten Jahr nach erfolg­rei­cher Qua­li­fi­ka­ti­on.

Durch die deut­li­che Pro­gres­si­on des Ein­kom­mens in den ers­ten Berufs­jah­ren, in denen die Kennt­nis­se und prak­ti­schen Fähig­kei­ten schnell wach­sen, wer­den ins­be­son­de­re  Kolleg:innen moti­viert, im Beruf zu blei­ben und auch nach der Fami­li­en­grün­dung wei­ter tätig zu sein, da sich auch die Arbeit in Teil­zeit lohnt.

Aktualisierte Gehaltsuntergrenzen des bpt

Die­se Pro­gres­si­on fin­det sich in den emp­foh­le­nen Gehalts­un­ter­gren­zen des bpt nicht. Erfreu­li­cher­wei­se wur­de das Ein­stiegs­ge­halt auf 3500 € im ers­ten Jahr ange­ho­ben. Da kein wei­te­rer Gehalts­an­stieg ab sechs Mona­ten mehr vor­ge­nom­men wird, muss beim Ver­gleich zu frü­he­ren Emp­feh­lun­gen eine Mit­te­lung aus den Emp­feh­lun­gen für die ers­ten sechs Mona­te und die fol­gen­den sechs Mona­te vor­ge­nom­men wer­den, so dass die Erhö­hung rela­ti­viert wird.

Aller­dings ist selbst im sechs­ten Berufs­jahr nur ein Gehalt von 3614 € vor­ge­se­hen. Mit 14 Berufs­jah­ren in Tätig­keits­grup­pe I wer­den 4242 € ver­an­schlagt, ein Ver­dienst, der unter­halb des Ein­stiegs­ge­halts eines Human­me­di­zi­ners liegt.

Im Unter­schied zum BaT, schlägt der bpt eine Ein­grup­pie­rung in Tätig­keits­grup­pe II und III nach einer Bei­spiel­lis­te vor, die über­wie­gend chir­ur­gi­sche Fähig­kei­ten zugrun­de legt, die nicht stan­dar­di­siert und schwer veri­fi­zier­bar ist. Inter­nis­ti­sche oder der­ma­to­lo­gi­sche Kennt­nis­se fin­den bei den Bei­spie­len kei­ne Berück­sich­ti­gung.

Fazit

Zusam­men­fas­send betrach­tet bie­ten die Ver­bes­se­rung der Ein­nah­men­si­tua­ti­on über die neue GOT und die Gehalts­emp­feh­lun­gen nach BaT für ange­stell­te Tierärzt:innen Per­spek­ti­ven, um unse­ren Berufs­stand und unse­re Arbeit auf­zu­wer­ten und befrie­di­gen­de Bedin­gun­gen für die Zukunft zu gestal­ten.

Jetzt Mitglied werden

Ange­mes­se­ne Tarif­löh­ne, mehr Wert­schät­zung, bes­se­re Arbeits­be­din­gun­gen — set­zen Sie sich mit uns für die Rech­te aller Tier­ärz­tin­nen und Tier­ärz­te ein und pro­fi­tie­ren Sie von exklu­si­ven Vor­tei­len für BaT-Mit­glie­der.

Mehr erfahren

Bereit Mitglied zu werden?

Pro­fi­tie­ren Sie von unse­rem gro­ßen Netz­werk, zahl­rei­chen Son­der­kon­di­tio­nen, Fort­bil­dungs­an­ge­bo­ten und einem brei­ten Infor­ma­ti­ons- und Bera­tungs­an­ge­bot.

Jetzt anmelden

© Bund angestellter Tierärzte e.V.

Über Uns

  • Der Verein
  • BaT-Standards
  • Mitarbeiterinnen & Vorstand
  • Unterstützer
  • Presse
  • Kontakt

Mitglieder

  • Infothek
  • Mitglied werden
  • Vorteile als Mitglied
  • Login

Rechtliches

  • Vereinssatzung
  • Beitragsordnung
  • Finanzordnung
  • Datenschutz
  • Impressum

 

 

Kostenfreie Mitgliedschaft für Student:innen

und Tierärzt:innen im Jahr der Approbation

 

Bereit BaT-Mitglied zu werden?

 

Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt.

 

 

 ALLE VORTEILE ANSEHEN

 

Haben Sie schon einmal einen Anwalt gebraucht?

Immer wieder kommt es zu rechtlichen Streitigkeiten zwischen Angestellten und Arbeitgebenden.
Welches sind die häufigsten? Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

In diesem kostenfreien Webinar klären wir darüber auf!

Jetzt anmelden