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Live Career Day: Battles Arbeitnehmer — Arbeitgeber

07. Dez. 2020

Das Gre­mi­um Berufs­po­li­tik des BaT war für Sie aktiv und hat sich die Vor­trä­ge und Batt­les beim Live Care­er Day des bpt-Kon­gres­ses 2020 ganz genau ange­hört. Für alle, die nicht dabei sein konn­ten, gibt es im Fol­gen­den kur­ze Zusam­men­fas­sun­gen der Batt­les rund um das The­ma Arbeit­neh­mer — Arbeit­ge­ber. Der Live Care­er Day beschäf­tig­te sich außer­dem mit The­men rund um den Ein­stieg in das Berufs­le­ben und den Arbeits­markt in der Tier­me­di­zin und sprach somit alle tier­me­di­zi­ni­schen Kol­le­gen, ob Absol­vent, Pra­xis­in­ha­ber oder Wider­ein­stei­ger glei­cher­ma­ßen an. Auch das The­ma Tarif­ver­trag in der Tier­me­di­zin wur­de dis­ku­tiert.

 

“BATTLE: Brauchen Tierarztpraxen/-kliniken einen Personalmanager?“ — TA Christian Protz vs. Dr. Felix von Hardenberg

Im ers­ten Batt­le des Tages dis­ku­tier­te TA Chris­ti­an Protz, Inha­ber von zwei Klein­tier­pra­xen, mit Dr. Felix von Har­den­berg (Har­den­berg Con­sul­ting) über die Not­wen­dig­keit eines Per­so­nal­ma­na­gers für Tier­arzt­pra­xen und ‑kli­ni­ken. Protz ver­trat den Stand­punkt, dass beson­ders in klei­nen Ein­hei­ten bis 20 Mit­ar­bei­ten­den der Bene­fit am größ­ten sei, wenn die Per­so­nal­po­li­tik Chef­sa­che sei. Von Har­den­berg ent­geg­ne­te, dass die Wert­schöp­fung grö­ßer sei, je mehr Zeit der/die fach­lich gut aus­ge­bil­de­te Chef/in am Tier ver­brin­ge. Die Suche nach neu­em, wie auch Manage­ment des vor­han­de­nen Per­so­nals, sol­le extern orga­ni­siert wer­den.
Protz beton­te die Wich­tig­keit der Praxisinhaber/innen für den Zusam­men­halt des Teams. Ihm sei es wich­tig, sein Wis­sen wei­ter­zu­ge­ben und emo­tio­nal für sei­ne Mitarbeiter/innen da zu sein. Die Fra­ge von Mode­ra­tor Hei­ko Fär­ber nach per­sön­li­cher Fort­bil­dung auf dem Gebiet des Per­so­nal­ma­nage­ments beant­wor­te­te Protz zustim­mend. Von Har­den­berg wies auf die vie­len bran­chen­frem­den Fort­bil­dungs­mög­lich­kei­ten hin.

Bund angestellter Tierärzte Als BaT begrü­ßen wie jede/n, die/der sich mit die­ser The­ma­tik befasst. Denn egal, ob nun pro­fes­sio­nell als Personalmanager/in oder als leitende/r Tierärztin/Tierarzt– die Per­so­nal­füh­rung ist immens wich­tig.

„Was macht einen guten Arbeitgeber aus?“ — Kathrin Siemer, Tierklinik Lüsche

Kath­rin Sie­mer, Per­so­nal­ma­na­ge­rin der Tier­kli­nik Lüsche, beleuch­te­te in ihrem Vor­trag die Her­aus­for­de­run­gen, denen eine Ein­rich­tung gegen­über­steht, um von poten­ti­el­len Ange­stell­ten als attrak­ti­ver Arbeit­ge­ber wahr­ge­nom­men zu wer­den. Für die Gene­ra­ti­on Y bot der Vor­trag nicht viel Neu­es: Ange­stell­te wür­den einen Sinn in ihrer täg­li­chen Arbeit sehen wol­len, mit­ge­stal­ten und vor allem den Beruf mit dem rest­li­chen Leben ver­ein­ba­ren kön­nen.
Laut Sie­mer gäbe es „har­te Fak­to­ren“ (Gehalt, Auf­stiegs­mög­lich­kei­ten, Repu­ta­ti­on der Kli­nik) und „wei­che Fak­to­ren“ (Arbeits­kli­ma, Team­ge­fühl), die Män­nern bzw. Frau­en unter­schied­lich wich­tig wären. Natür­lich müs­sen die­se Bedürf­nis­se von Sei­ten der Ange­stell­ten immer wie­der geäu­ßert wer­den, denn auch der per­fek­tes­te Chef kann kei­ne Gedan­ken lesen.

Bund angestellter Tierärzte Die Auf­ga­be, eine wert­schät­zen­de und ver­trau­ens­vol­le Arbeits­at­mo­sphä­re zu schaf­fen, in der Pro­ble­me ange­spro­chen wer­den kön­nen, obliegt unse­rer Mei­nung nach aller­dings der Kli­nik- oder Pra­xis­lei­tung.

„Der Arbeitsvertrag – was geregelt sein MUSS“ — Gabriele Moog

Die bpt-Rechts­an­wäl­tin Gabrie­le Moog hielt einen wich­ti­gen und infor­ma­ti­ven Vor­trag dar­über, was in einem Arbeits­ver­trag gere­gelt wer­den muss. Mit die­sem The­ma gelang es ihr, sowohl Arbeitnehmer/innen als auch Arbeitgeber/innen anzu­spre­chen. Neben den sach­li­chen und inter­es­san­ten Infor­ma­tio­nen, die Moog prä­sen­tier­te, gab sie für bei­de Sei­ten eben­falls nütz­li­che Tipps. Zum Bei­spiel loh­ne es sich, nicht auf exis­tie­ren­de Stan­dard­ver­trä­ge zu ver­trau­en, son­dern indi­vi­du­el­le Ver­trä­ge zu for­mu­lie­ren. Arbeit­neh­me­rIn­nen wur­den zudem dazu ermu­tigt, ihre erhal­te­nen Ver­trä­ge von Rechts­exper­ten sorg­fäl­tig prü­fen zu las­sen, bevor sie unter­schrie­ben wer­den.
Die­ser Vor­trag war beson­ders für Arbeit­neh­me­rIn­nen inter­es­sant, die sich in Bewer­bungs­pha­sen oder in neu­en Ver­trags­ver­hand­lun­gen befin­den. Er lie­fer­te Ideen, den eige­nen Arbeits­ver­trag neben Stan­dards wie dem Grund­ge­halt, zu erwei­tern, um sich im Streit­fall abzu­si­chern.

Bund angestellter Tierärzte Um wich­ti­ge The­men bei der Ver­trags­ver­hand­lung im Hin­ter­kopf zu haben, ver­wei­sen wir eben­falls gern auf unse­re BaT Stan­dards.

„Battle: Besser angestellt oder besser selbstständig?“ — Dr. Hanna Gerß vs. Dr. Jörg Rieper

Frau Dr. Gerß schätzt ihre Selbst­stän­dig­keit. Sie kön­ne eige­ne Ent­schei­dun­gen tref­fen, nach eige­ner Phi­lo­so­phie han­deln, und uner­wünsch­te Kun­den ableh­nen. Dafür trü­ge sie jedoch auch viel Ver­ant­wor­tung und das wirt­schaft­li­che Risi­ko. Ein hohes Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein emp­fin­det Herr Dr. Rie­per auch als ange­stell­ter Tier­arzt im All­tag. Er genie­ße jedoch die Vor­zü­ge eines wirk­lich frei­en Fei­er­abends ohne wirt­schaft­li­chen Druck. Mit der der­zei­ti­gen Arbeits­markt­si­tua­ti­on hät­ten es ange­stell­te Tier­ärz­tIn­nen momen­tan auch leicht, bei Unzu­frie­den­heit den Job zu wech­seln. Außer­dem sei man bei der ste­tig wach­sen­den Büro­kra­tie schon als Angestellte/r viel mit Papier­kram beschäf­tigt, bei Selbst­stän­dig­keit neh­me das einen gro­ßen Anteil an der Arbeits­zeit ein.
Bei­de sind sich einig: Ob Selbst­stän­dig­keit oder Fest­an­stel­lung ist eine Sache der Per­sön­lich­keit und der Lebens­um­stän­de. Im Stu­di­um sol­le mehr BWL und wirt­schaft­li­ches Arbei­ten gelehrt wer­den. Den­noch lässt sich sagen, dass bei­de die Selbst­stän­dig­keit eher als Aus­weg aus einem schlech­ten Arbeits­ver­hält­nis sahen, denn als eigen­stän­di­gen Wunsch.

„Mein Wunschgehalt und was muss ich dabei leisten“ — Hans-Peter Ripper

Herr Rip­pers Vor­trag wirk­te wie ein Weck­ruf an die Tier­ärz­te­schaft. Er zeig­te in einer Modell­rech­nung auf, dass ein/e Angestellte/r in Voll­zeit bei einem Wunsch­ge­halt von 5000€ brut­to einen Soll­um­satz von etwas über 20.000€ im Monat erwirt­schaf­ten müs­se. Das ent­sprä­che bei 70€/Patient einer Behand­lungs­fre­quenz von zwei Pati­en­ten pro Stun­de (die Zah­len sind bezo­gen auf das kon­kre­te Modell und nicht ohne wei­te­res über­trag­bar).
Er ver­deut­lich­te, dass, wer ein hohes Gehalt erwar­te, auch Umsatz gene­rie­ren müs­se. Zu vie­le Pra­xen rech­ne­ten nicht alle Leis­tun­gen ab, was zu mas­si­ven Umsatz­ein­bu­ßen füh­re. Wer mehr Gehalt erwar­te, müs­se auch dafür sor­gen, dass die Kas­se ent­spre­chend gefüllt wer­de und die Vor­ge­setz­ten einen wirt­schaft­li­chen Nut­zen aus der Arbeit der Ange­stell­ten zögen.
Auch wenn sich anhand der Zuhö­rer­kom­men­ta­re zeig­te, dass es nicht sel­ten die Che­fIn­nen sind, die nicht alle Leis­tun­gen ein­ge­ben, war es auch für ange­stell­te Tier­ärz­tIn­nen ein Auf­ruf zum kor­rek­ten Abrech­nen.

Bund angestellter Tierärzte Von unse­rer Sei­te als BaT ist jedoch anzu­mer­ken, dass die Ver­ant­wor­tung für ein kos­ten­de­cken­des Wirt­schaf­ten und eine kor­rek­te Bezah­lung der Ange­stell­ten letzt­end­lich bei den Pra­xis­in­ha­bern liegt.

Wie steht es mit der Arbeitszufriedenheit in Praxen/Kliniken? — Dr. Johanna Kersebohm

Frau Dr. Johan­na Ker­se­bohm aus dem bpt Arbeits­kreis „Ange­stell­te Tier­ärz­te“ stell­te in die­sem Vor­trag Ergeb­nis­se einer Umfra­ge zur Arbeits­zu­frie­den­heit vor, mit wel­cher The­ma­tik sie sich auch in Ihrer Dok­tor­ar­beit aus 2018 befass­te.
Die Pro­ble­me, die dabei her­vor­ge­ho­ben wur­den, sind nicht neu. Die Ver­ein­bar­keit von Fami­lie & Beruf wür­de sich als sehr schwer gestal­ten, die Not­diens­te sei­en belas­tend und die­se, wie auch Über­stun­den wür­den nicht flä­chen­de­ckend ver­gü­tet. Über 1/3 der Befrag­ten gaben an, län­ger als erlaubt zu arbei­ten, und zei­gen das Aus­maß der Ver­stö­ße gegen das Arbeits­zeit­ge­setz. Nicht ver­wun­der­lich also, dass jede/r zwei­te Umfragenteilnehmer/in unzu­frie­den oder nur teil­wei­se zufrie­den mit den Vor­ge­setz­ten war.
Wich­tig sei Wert­schät­zung, eine offe­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on und Feed­back. Das will gelernt sein und so appel­liert Ker­se­bohm an die Arbeit­ge­be­rIn­nen Wei­ter­bil­dun­gen im Per­so­nal­we­sen zu besu­chen und gemein­sam die Situa­ti­on der Arbeit­neh­me­rIn­nen zu ver­bes­sern.

Bund angestellter Tierärzte Wir schlie­ßen uns die­sen For­de­run­gen ger­ne an und freu­en uns Mit­strei­ter zu haben, die für die Ein­hal­tung des Arbeits­zeit­ge­set­zes, die ent­spre­chen­de Ver­gü­tung von Über­stun­den und eine all­ge­mei­ne Gehalts­er­hö­hung, wie auch vie­les mehr, arbei­ten.

„Umsetzung des EuGH Urteils – Effiziente und rechtssichere Arbeitszeiterfassung in der Praxis“ — Dr. Dominique Possmann-Dias

Die­ser, den Tag abschlie­ßen­de, Vor­trag von Frau Dr. Domi­ni­que Poss­mann-Dias von VetS­ta­ge, bezieht sich auf ein Urteil des EuGH vom Mai 2019 in Spa­ni­en zur Arbeits­zeit­er­fas­sung. Die­ses führ­te dazu, dass die Mit­glieds­staa­ten die natio­na­le Rechts­la­ge uni­ons­rechts­kon­form anpas­sen müss­ten. Arbeit­ge­be­rIn­nen sei­en ver­pflich­tet, „ein objek­ti­ves, ver­läss­li­ches und zugäng­li­ches Sys­tem ein­zu­rich­ten, mit dem die von einem jeden Arbeit­neh­mer geleis­te­te täg­li­che Arbeits­zeit gemes­sen wer­den kann“.
Noch müs­se die­se Ent­schei­dung in natio­na­les Recht umge­setzt wer­den, daher blie­ben Details der Umset­zung noch offen. Unum­strit­ten sei jedoch, dass die Pflicht kom­men wird.
Poss­mann-Dias klärt über ver­schie­de­ne Arten der Arbeits­zeit­er­fas­sung auf. Ob nun hand­schrift­lich oder digi­tal. Wich­tig wäre, dass es rechts­kon­form sei, der Daten­schutz ein­ge­hal­ten wür­de, es umsetz­bar sei und von Mit­ar­bei­te­rIn­nen akzep­tiert wür­de. Es soll­te nicht mehr Arbeit für alle Betei­lig­ten bedeu­ten.
Poss­mann-Dias wirbt klar für ein digi­ta­les Mit­ar­bei­ter­ma­nage­ment und appel­liert, die Über­gangs­zeit bis die Pflicht kommt, zu nut­zen. Sie stell­te auch ein Pro­dukt von VetS­ta­ge vor, wel­ches die­ses in den Pra­xis-/Kli­nik­all­tag inte­griert.

Bund angestellter Tierärzte Eine gere­gel­te Arbeits­zeit­er­fas­sung soll­te schon längst Stan­dard in tier­ärzt­li­chen Pra­xen sein. Der BaT begrüßt die The­ma­ti­sie­rung des der­zei­ti­gen Stan­des, ins­be­son­de­re die Vor­stel­lung  von Lösungs­kon­zep­ten zur Umset­zung im tier­ärzt­li­chen All­tag.

 

Novem­ber, 2020

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