VETImpulse berichten über Umfrage des BaT und VUK zu Arbeitsbedingungen angestellter Tierärzt:innen
Am 15.03.2022 erschien in VETimpulse ein Artikel, der die gemeinsame Studie des BaT e.V. und VUK aus dem Jahr 2020 beleuchtet. Es geht um die Arbeitsbedingungen von angestellten Tierärzt:innen, die in einem ersten Teil im Januar 2022 in der Berliner und Münchener Tierärztlichen Wochenschrift veröffentlicht wurden: Befragung angestellter Tierärztinnen in Deutschland – Teil 1: Arbeitsbedingungen.
Stundenlöhne weiterhin inakzeptabel
Kurz und knapp: erfreulicherweise tut sich etwas bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, aber es gibt immer noch deutliche Missstände. Zum Beispiel, dass der mittlere Stundenlohn der Befragten lediglich bei 20,51 Euro lag. Dass bei gleicher Qualifikation und Berufserfahrung Tierärztinnen über drei Euro weniger Stundenlohn erhielten, als ihre männlichen Kollegen. Oder dass nur rund 40 % der notdienstleistenden Tierärzt:innen Zuschläge für Nacht- und Wochenenddienste erhielten.
Unser Lösungsvorschlag: der Tarifvertrag
Aus Sicht von BaT e.V. und VUK gibt es eine Lösung, die der Seite der Arbeitgeber:innen und der Arbeitnehmer:innen zugute käme: ein Tarifvertrag für die Tiermedizin. Branchenspezifische Arbeitszeiten, Regelungen für Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaften sowie eine angemessene Vergütung ließen sich hier definieren. »Insbesondere die Humanmedizin zeigt auf, wie durch Tarifverträge die Notdienstversorgung sichergestellt und im Dialog zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen eine vernünftige Lösung gefunden werden kann.«
Was muss ich zum Thema Tarifvertrag wissen?
Vorteile für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen