Mit neuer GOT und neuen Gehaltsempfehlungen im Jahr 2023 durchstarten
Das Jahr 2022 hat für selbstständige und angestellte Tierärzt:innen Neuerungen gebracht, deren Folgen und Auswirkungen sich erst im Jahr 2023 zeigen werden. Einerseits die dringend notwendige Neufassung der GOT nach 23 Jahren Stillstand. Zum anderen die neuen Gehaltsempfehlungen im Rahmen der BaT-Standards 2.0 und kurz vor Jahresende die aktualisierten Mindestempfehlungen des bpt.
Die Neufassung der GOT
Trotz aller Kritik, die bei der Umsetzung der GOT in der Praxis geübt wird, ist sie ein Instrument zur Verbesserung der Einkommenssituation der Tierärzteschaft.
Aus Sicht des BaT muss ihre konsequente Einhaltung zu Lohnerhöhungen bei angestellten Tierärzt:innen führen. Durch eine bessere Entlohnung und zufriedenstellende Arbeitsbedingungen lässt sich die unverändert anhaltende Abwanderung aus dem Beruf stoppen, der Fachkräftemangel auffangen, die Notdienstproblematik lösen und die Attraktivität der Tiermedizin auch für männliche Studienbewerber wieder erhöhen. Als Berufsverband ausschließlich für angestellte Tierärzt:innen ist unser Ziel ein Tarifvertrag mit deutlich höherer Vergütung, als sie bisher gezahlt wird.
Die Tiermedizin in den nächsten Jahren ist zunehmend weiblich und arbeitet im Angestelltenverhältnis. Auch mit Pausen für Familienarbeit und in Teilzeit, muss es sich lohnen, weiter im Beruf zu arbeiten.
In diesem Zusammenhang sollte auch die Altersvorsorge in den Fokus genommen werden, sehen wir doch die Gefahr, dass bei Abrechnung der Leistungen nach der bisherigen GOT und dadurch bedingte niedrige Einnahmen, gerade Kolleginnen von Altersarmut bedroht sind. Die neue GOT muss genutzt werden, damit auch nach dem Berufsende ein angemessenes Auskommen gesichert ist.
Auch die aktuellen Studien zur Suizidgefährdung unter Tierärzt:innen sollten im Rahmen der GOT-Neufassung Beachtung finden. Als eine der Hauptursachen wurde die Diskrepanz zwischen dem tierärztlichen Engagement und der daraus resultierenden Belohnung bzw. Wertschätzung ermittelt. Dazu gehört neben der ideellen Wertschätzung immer auch die monetäre Entlohnung, die über die neue GOT deutlich angehoben werden muss.
Tierärzt:innen arbeiten in zahlreichen wichtigen gesellschaftlichen Bereichen in denen ein notwendiger und politisch gewollter Wandel ansteht. Egal ob beim Klimaschutz oder bei der Agrarwende, Tierärzt:innen können hier wichtige Aufgaben übernehmen, deren komplexe Lösung sich im Rahmen der GOT lohnen muss.
Die neuen BaT-Gehaltsempfehlungen
Im Zuge der Corona-Pandemie wurden über eine Million Haustiere mehr angeschafft als zuvor. Tierarztpraxen und ‑kliniken arbeiten am Limit und suchen händeringend Personal. Die Anhebung der Entlohnung der Tiermedizinischen Fachangestellten im Rahmen von Tarifverträgen führte zu einem deutlichen Einkommenszuwachs. Jetzt müssen die Gehälter der angestellten Tierärzt:innen nachziehen.
Das Einstiegsgehalt nach BaT Standards 2.0 liegt bei 3710 € und steigt nach sechs Monaten auf 4102 €. Pro weitere zwei Berufsjahre werden etwa 400 € mehr an Gehalt in der Tätigkeitsgruppe TÄ1 (Approbation ohne Zusatzbezeichnung oder Fachtierarzttitel) generiert. Im sechsten Berufsjahr werden 5378 € erreicht.
Mit einer Zusatzbezeichnung (TÄ2) steigt man mit 4922 € ein, mit Fachtierarzttitel mit 6198 € im ersten Jahr nach erfolgreicher Qualifikation.
Durch die deutliche Progression des Einkommens in den ersten Berufsjahren, in denen die Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten schnell wachsen, werden insbesondere Kolleg:innen motiviert, im Beruf zu bleiben und auch nach der Familiengründung weiter tätig zu sein, da sich auch die Arbeit in Teilzeit lohnt.
Aktualisierte Gehaltsuntergrenzen des bpt
Diese Progression findet sich in den empfohlenen Gehaltsuntergrenzen des bpt nicht. Erfreulicherweise wurde das Einstiegsgehalt auf 3500 € im ersten Jahr angehoben. Da kein weiterer Gehaltsanstieg ab sechs Monaten mehr vorgenommen wird, muss beim Vergleich zu früheren Empfehlungen eine Mittelung aus den Empfehlungen für die ersten sechs Monate und die folgenden sechs Monate vorgenommen werden, so dass die Erhöhung relativiert wird.
Allerdings ist selbst im sechsten Berufsjahr nur ein Gehalt von 3614 € vorgesehen. Mit 14 Berufsjahren in Tätigkeitsgruppe I werden 4242 € veranschlagt, ein Verdienst, der unterhalb des Einstiegsgehalts eines Humanmediziners liegt.
Im Unterschied zum BaT, schlägt der bpt eine Eingruppierung in Tätigkeitsgruppe II und III nach einer Beispielliste vor, die überwiegend chirurgische Fähigkeiten zugrunde legt, die nicht standardisiert und schwer verifizierbar ist. Internistische oder dermatologische Kenntnisse finden bei den Beispielen keine Berücksichtigung.
Fazit
Zusammenfassend betrachtet bieten die Verbesserung der Einnahmensituation über die neue GOT und die Gehaltsempfehlungen nach BaT für angestellte Tierärzt:innen Perspektiven, um unseren Berufsstand und unsere Arbeit aufzuwerten und befriedigende Bedingungen für die Zukunft zu gestalten.