Neuer Tarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte
Einigung zwischen VMF und bpt
Am 7.9.2022 wurde der neue Tarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte öffentlich gemacht. Ab Oktober erhalten die Tiermedizinischen Fachangestellten, die Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe sind und deren Arbeitgebende Mitglied im Berufsverband praktizierender Tierärzte sind, mehr Gehalt. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate.
Hintergrund ist einerseits die geplante Anhebung des Mindestlohns auf 12 €, die dazu geführt hätte, dass in einzelnen Gehaltsklassen ein darunter liegender Lohn gesetzeswidrig geworden wäre. Andererseits erhoffen sich die Tarifparteien eine Erhöhung der Attraktivität des Berufes in Zeiten des Fachkräftemangels und einen Inflationsausgleich für die Beschäftigten.
Zuwachs in allen drei Gehaltsklassen
In den ersten acht Jahren der Tarifklasse I steigt der Lohn um 19 % (unter Berücksichtigung des Mindestlohneffektes um 10,8 %), in Tarifklasse II um 12 % mehr und in Tarifklasse III um 22 % mehr, bezogen auf das jeweilige Berufsjahr der niedrigsten Tarifklasse.
Auch Auszubildende profitieren. Die Ausbildungsvergütungen steigen ab 1. Oktober 2022 im 1. Ausbildungsjahr von 700 auf 790 Euro, im 2. Jahr von 750 auf 870 Euro und im 3. Jahr von 800 auf 950 Euro.
Neufassung der GOT als Motor
Die vom Bundesrat verabschiedete Neufassung der Gebührenordnung für Tierärzte, die am 22.11.2022 in Kraft tritt, bildet die Grundlage der Finanzierung für die Praxen und Kliniken. Auch beim Jahresurlaub wurde angepasst: bei einer Fünf-Tage-Woche erhalten die Angestellten jetzt 29 Arbeitstage Urlaub, ab einem Alter von 53 Jahren einen weiteren Tag mehr.
Gehälter angestellter Tierärzt:innen müssen nachziehen
Das erzielte Ergebnis zeigt, welchen Vorteil Tarifverträge für Angestellte auch in der Tiermedizin bieten. Für Tierärzte und Tierärztinnen gibt es diese bislang nur bei Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Der bpt scheidet als Tarifpartner aus, da ein Interessenskonflikt insofern besteht, als dass Arbeitgebende und Arbeitnehmende Mitglieder sein können.
Der BaT ist der einzige Berufsverband, der sich für einen Tarifvertrag auch für Tierärzt:innen stark macht und bereits einen Entwurf analog zur Humanmedizin erarbeitet hat. Im Vorfeld hat der BaT bereits jetzt seine Standards aktualisiert und die Gehaltsempfehlungen deutlich angehoben.
Voraussetzung für einen Tarifvertrag ist, dass sich jetzt ein „Arbeitgeber:innenverband Tiermedizin“ gründet, der als Tarifpartner mit dem BaT in Verhandlungen tritt, um auch die Gehälter angestellter Tierärzt:innen deutlich anzuheben. Nur so kann dem Personalmangel, der fehlenden Attraktivität des Berufes, der Notdienstkrise und der Inflation begegnet werden. Die Mitgliedschaft im BaT für angestellte Tierärzt:innen ist notwendig, um bei zukünftigen Tarifverhandlungen zu profitieren.
Tarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte, Fassung 16.08.2022
Gehaltstabelle TMFA ab Oktober 2022
Berufsjahre | Tätigkeitsgruppe I | Tätigkeitsgruppe II | Tätigkeitsgruppe III |
---|---|---|---|
1. und 2. | 2.423,00 € | 2.714,00 € | 2.956,50 € |
3. und 4. | 2.491,00 € | 2.790,00 € | 3.039,50 € |
5. und 6. | 2.561,00 € | 2.868,50 € | 3.124,50 € |
7. und 8. | 2.631,00 € | 2.947,00 € | 3.210,00 € |
9. und 10. | 2.700,00 € | 3.024,00 € | 3.294,00 € |
11. und 12. | 2.767,50 € | 3.100,00 € | 3.376,50 € |
13. und 14. | 2.837,00 € | 3.177,50 € | 3.460,50 € |
15. bis 17. | 2.906,50 € | 3.255,50 € | 3.546,00 € |
18. bis 20. | 2.965,00 € | 3.321,00 € | 3.617,50 € |
21. bis 23. | 3.024,50 € | 3.387,50 € | 3.690,00 € |
24. bis 26. | 3.085,00 € | 3.455,50 € | 3.764,00 € |
27. bis 29. | 3.147,00 € | 3.525,00 € | 3.839,50 € |
30. bis 32. | 3.210,00 € | 3.595,50 € | 3.916,50 € |
33. bis 35. | 3.274,50 € | 3.667,50 € | 3.995,00 € |
36. bis 38. | 3.340,00 € | 3.741,00 € | 4.075,00 € |
39. bis 41. | 3.407,00 € | 3.816,00 € | 4.157,00 € |
42. bis 44. | 3.475,50 € | 3.893,00 € | 4.240,50 € |
ab 45. | 3.545,00 € | 3.970,50 € | 4.325,00 € |