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Stellungnahme des BaT zum Entwurf der neuen GOT

19. Mai 2022
Um die geplan­te, umfas­sen­de Novel­lie­rung der Tier­ärz­te­ge­büh­ren­ord­nung (GOT) zu rea­li­sie­ren, hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Ernäh­rung und Land­wirt­schaft (BMEL) die Durch­füh­rung einer Stu­die in Auf­trag gege­ben, die die Ange­mes­sen­heit der Gebüh­ren­sät­ze der GOT unter­su­chen soll­te. Ziel war es eine wis­sen­schaft­li­che Basis  für die Bestim­mung der Höhe der Gebüh­ren­sät­ze  zu schaf­fen. Im Dezem­ber 2021 folg­ten Dr. Eli­sa­beth Bran­de­bu­se­mey­er und Dr. Julia­ne Mun­zel der Ein­la­dung zu einer Online-Dis­kus­si­on des BMEL, in der die Stu­die vor­ge­stellt und dis­ku­tiert wur­de. Der BaT erhielt nun Gele­gen­heit zu einer schrift­li­chen Stel­lung­nah­me zum Ent­wurf der GOT-Neu­fas­sung:

“Sehr geehr­ter Herr Rül­lich, geehr­te Mitarbeiter:innen des BMEL,

anbei erhal­ten Sie unse­re Stel­lung­nah­me sowie einen Anhang zu unse­ren Aus­füh­run­gen.
Für uns als Berufs­ver­band, der aus­schließ­lich ange­stell­te Tierärzt:innen ver­tritt, haben drei Punk­te Prio­ri­tät:

Lohn­er­hö­hun­gen für ange­stell­te Tierärzt:innen

Aus unse­rer Sicht lässt sich nur dadurch die unver­än­dert anhal­ten­de Abwan­de­rung aus dem Beruf stop­pen, der Fach­kräf­te­man­gel auf­fan­gen, die Not­dienst­pro­ble­ma­tik lösen und die Attrak­ti­vi­tät der Tier­me­di­zin auch für männ­li­che Stu­di­en­be­wer­ber wie­der erhö­hen. Als Berufs­ver­band aus­schließ­lich für ange­stell­te Tierärzt:innen sind unser Ziel Tarif­ver­trä­ge mit deut­lich höhe­rer Ver­gü­tung, als sie bis­her im Durch­schnitt gezahlt wird. Die Grund­la­ge dafür kann nur mit der neu­en GOT gelegt wer­den. In Kom­bi­na­ti­on mit Tarif­ver­trä­gen kön­nen die Rah­men­be­din­gun­gen für die Tier­me­di­zin neu­ge­stal­tet wer­den, wie dies auch in ande­ren medi­zi­ni­schen und not­dienst­leis­ten­den Bran­chen Usus ist.

Einer Fle­xi­bi­li­sie­rung des Arbeits­zeit­ge­set­zes erteilt der BaT eine kla­re Absa­ge. Aus einer Stu­die des BaT zusam­men mit dem VUK, die zeit­lich par­al­lel zur GOT Stu­die lief und an der 1416 ange­stell­te Tierärzt:innen teil­nah­men, ergab sich im Mit­tel ein Brut­to­stun­den­lohn von 20,51 €. Im Ver­gleich mit ande­ren Akademiker:innen mit erfolg­rei­chem Abschluss ist dies unan­ge­mes­sen für einen der anspruchs­volls­ten Stu­di­en­gän­ge Deutsch­lands. Die vor­ge­schla­ge­ne Erhö­hung der GOT reicht hier nicht aus, damit die Arbeitgeber:innen den ange­stell­ten Tierärzt:innen die drin­gend erfor­der­li­chen höhe­ren Löh­ne zah­len kön­nen. Bis­her wur­den ledig­lich die all­ge­mei­nen Preis­stei­ge­run­gen der ver­gan­ge­nen Jah­re, der Zeit­fak­tor der ein­zel­nen Leis­tun­gen und der Fort­schritt der Tier­me­di­zin mit Auf­nah­me neu­er Pos­ten berück­sich­tigt.

Drin­gend erfor­der­li­che, deut­li­che Lohn­stei­ge­run­gen für ange­stell­te Tierärzt:innen und Tier­me­di­zi­ni­sche Fach­an­ge­stell­te, sowie ein ange­mes­se­ner Zuwachs beim Ein­kom­men der selbst­stän­di­gen Tierärzt:innen wur­den nicht in aus­rei­chen­dem Maße berück­sich­tigt. Ins­be­son­de­re die Abwer­tung ein­zel­ner Posi­tio­nen im neu­en GOT-Ent­wurf, ver­gli­chen mit der bestehen­den GOT und der Weg­fall des Zeit­fak­tors ist daher in kei­nem Fall nach­zu­voll­zie­hen und wird – in Anbe­tracht der aktu­el­len Infla­ti­on — vom BaT abge­lehnt.

Anpassung der GOT an die Realität

Die Tier­me­di­zin der kom­men­den Jah­re ist zuneh­mend weib­lich und arbei­tet im Ange­stell­ten­ver­hält­nis. Der BaT begrüßt aus­drück­lich, dass die­ser Tat­sa­che durch das zukünf­ti­ge Gen­dern inner­halb der GOT Rech­nung getra­gen wird. Wir prä­fe­rie­ren in die­sem Zusam­men­hang die For­mu­lie­rung „Tierärzt:innen“, da sie auch nicht­bi­nä­re Per­so­nen ein­schließt. Vor dem Hin­ter­grund des hohen Frau­en­an­teils der nächs­ten tier­me­di­zi­ni­schen Gene­ra­ti­on, ist es aus BaT-Sicht unzu­rei­chend, eine rück­wärts­ge­wand­te GOT neu auf­zu­le­gen, die basie­rend auf Vor­schlä­gen der BTK aus 2012, nur Inhaber:innen, die in der Lage sind, mehr als 60 Wochen­stun­den zu arbei­ten, ein befrie­di­gen­des Aus­kom­men bie­tet. Auch mit Pau­sen für Fami­li­en­ar­beit und in Teil­zeit, muss es sich loh­nen, wei­ter­hin im Beruf zu arbei­ten. Die­ses gilt glei­cher­ma­ßen für den gro­ßen Anteil selbst­stän­di­ger Tierärzt:innen, die in klei­nen Ein­zel­pra­xen bis­her nicht gewinn­brin­gend tätig sind. Auch hier muss der ein­fa­che Gebüh­ren­satz in Zukunft aus­rei­chen, um ein ange­mes­se­nes Ein­kom­men zu gene­rie­ren. Human- und Zahn­me­di­zin, mit deut­lich höhe­ren Ver­dienst­mög­lich­kei­ten, bie­ten Model­le für Frau­en, auch mit Fami­lie oder in Teil­zeit wei­ter tätig zu sein. In bei­den Bran­chen ist kei­ne mas­si­ve Abwan­de­rung hoch­qua­li­fi­zier­ter Arbeits­kräf­te zu beob­ach­ten. Durch Bezah­lung nach Tarif­ver­trä­gen ist zudem der Gen­der Pay Gap kein The­ma mehr, was auto­ma­tisch zu einem Anstieg der Löh­ne bei Frau­en führt.

In die­sem Zusam­men­hang muss auch die Alters­vor­sor­ge in den Fokus genom­men wer­den, sehen wir doch die Gefahr, dass bei Bezah­lung nach der bis­he­ri­gen GOT gera­de ange­stell­te Kol­le­gin­nen von Alters­ar­mut bedroht sind. Die neue GOT muss so gestal­tet sein, dass sie auch nach dem Berufs­en­de ein ange­mes­se­nes Aus­kom­men sichert.

Tierärzt:innen wer­den in Zukunft zuneh­mend in grö­ße­ren Ein­hei­ten ange­stellt tätig sein. Daher ist es erfor­der­lich den Per­so­nen­kreis, der nach GOT abrech­nungs­pflich­tig ist, zu erwei­tern. Wir schla­gen für §1 Abs. 1 Satz 2 fol­gen­de For­mu­lie­rung vor: “Satz 1 gilt ent­spre­chend für eine Leis­tungs­er­brin­gung durch Unter­neh­mer nach § 14 BGB oder zwei­tem Buch HGB.” Juris­ti­sche Per­so­nen und Unter­neh­men müs­sen eben­so an die GOT gebun­den sein, wie inha­ber­ge­führ­te Pra­xen und Kli­ni­ken, ansons­ten ent­steht hier ein rechts­frei­er Raum und eine wirt­schaft­li­che Schief­la­ge. Bevor ren­di­te­ori­en­tier­te Kon­zer­ne über ihre Markt­macht auch in der Tier­me­di­zin voll­ende­te Tat­sa­chen schaf­fen, wie in ande­ren Län­dern bereits gesche­hen, ist es hier Auf­ga­be der Poli­tik, Diver­si­tät und fai­ren Wett­be­werb zu erhal­ten und zu gewähr­leis­ten. Neben der Stu­die von BaT und VUK bit­ten wir um Berück­sich­ti­gung einer wei­te­ren ganz aktu­el­len Stu­die.

Die For­schung von Dr. Kath­rin Schwerdt­fe­ger zur Sui­zid­ge­fähr­dung von Tierärzt:innen in Deutsch­land geht von einem fünf-bis sechs­fa­chen Risi­ko für Tierärzt:innen aus, Selbst­mord zu bege­hen. Als eine der Haupt­ur­sa­chen wur­de die Dis­kre­panz zwi­schen dem tier­ärzt­li­chen Enga­ge­ment und der dar­aus resul­tie­ren­den Beloh­nung bzw. Wert­schät­zung ermit­telt. Dazu gehört neben der ideel­len Wert­schät­zung immer auch die mone­tä­re Ent­loh­nung. Mit der Neu­fas­sung der GOT ver­fügt der Gesetz­ge­ber über einen Hebel, hier für ein Ende der belas­ten­den Situa­ti­on zu sor­gen.

Wandel gestalten

Tierärzt:innen arbei­ten in zahl­rei­chen wich­ti­gen gesell­schaft­li­chen Berei­chen. Ob in der Epi­de­mio­lo­gie, der Tier­seu­chen­pro­phy­la­xe, der Lebens­mit­tel­si­cher­heit, dem Tier­schutz, der Grund­la­gen­for­schung oder der Impf­stoff — und Phar­ma­in­dus­trie. In vie­len die­ser Berei­che steht ein not­wen­di­ger und poli­tisch gewoll­ter Wan­del an. Egal ob beim Kli­ma­schutz oder bei der Agrar­wen­de. Tierärzt:innen kön­nen hier wich­ti­ge Auf­ga­ben über­neh­men, deren kom­ple­xe Lösun­gen sich im Rah­men der GOT loh­nen müs­sen. Hier muss die GOT eine steu­ern­de Wir­kung aus­üben, indem Leis­tun­gen, die im Zusam­men­hang mit der kom­pe­ten­ten Bera­tung durch uns Tierärzt:innen erfol­gen, finan­zi­ell aner­kannt und deut­lich höher gewich­tet wer­den.

Die Not­wen­dig­keit, die GOT im Rah­men der jet­zi­gen Neu­fas­sung stark nach oben an die Rea­li­tä­ten des Beru­fes anzu­pas­sen, erfor­dert auch einen Wan­del in der Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Tierbesitzer:innen. Zu lan­ge ist man im Klein­tier­be­reich ein roman­ti­sie­ren­des, nicht von wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen und Zwän­gen gelei­te­tes, ver­zerr­tes Berufs­bild gewohnt. Die­ses hat einen hohen Preis bei den Kolleg:innen gefor­dert. Obwohl der Heim- und Klein­tier­sek­tor ein boo­men­der Markt ist, auf dem Mil­li­ar­den für Fut­ter­mit­tel und Zube­hör umge­setzt wer­den, sind die Prei­se beim Tier­arzt / der Tier­ärz­tin in Deutsch­land im inter­na­tio­na­len Ver­gleich immer noch sehr güns­tig geblie­ben. Die Erwar­tungs­hal­tung der Patientenbesitzer:innen ist dem­ge­gen­über for­dernd, rund um die Uhr soll eine Maxi­mal­ver­sor­gung gebo­ten wer­den, wie sie nicht ein­mal in der Human­me­di­zin exis­tiert. Auch Tier­schutz­ver­bän­de tra­gen zum unrea­lis­ti­schen Bild des idea­lis­ti­schen, kos­ten­los oder zum Selbst­kos­ten­preis arbei­ten­den Kollegen/Kollegin bei. Tier­schutz ist urei­gens­tes Anlie­gen von uns Tierärzt:innen, kann aber nicht der wirt­schaft­li­chen Exis­tenz der Pra­xen über­ge­ord­net wer­den. Hier müs­sen Betreu­ungs­ver­trä­ge und Kas­tra­ti­ons­ak­tio­nen für gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen, wie sie die neue GOT vor­sieht, ver­stärkt Anwen­dung fin­den.

Die Ent­wick­lung und der Umbau in der Land­wirt­schaft, bedingt durch den Kli­ma­wan­del, ver­än­der­te Ver­brau­cher­wün­sche nach bes­se­ren Hal­tungs­for­men und welt­po­li­ti­sche Gescheh­nis­se, ist aktu­ell sehr her­aus­for­dernd und wird auch die Tier­me­di­zin stark beein­flus­sen. Die mit der GOT mög­li­chen Son­der­ver­ein­ba­run­gen im Rah­men von Betreu­ungs­ver­trä­gen soll­ten hier genutzt wer­den, um Här­ten zu ver­mei­den. Aller­dings müs­sen auch hier tier­ärzt­li­che Leis­tun­gen adäquat in Rech­nung gestellt wer­den kön­nen. Eine ent­spre­chen­de Anhe­bung der Gebüh­ren­sät­ze der Bestands­be­treu­ung begrü­ßen wir daher sehr. Die Situa­ti­on in der Pfer­de­bran­che stellt sich nach unse­rer Stu­die als beson­ders schwie­rig für ange­stell­te Tierärzt:innen dar. Geset­zes­wid­rig lan­ge Arbeits­zei­ten bei unzu­rei­chen­der Bezah­lung fal­len hier beson­ders auf. Ein wei­te­res Indiz für die Not­wen­dig­keit des Wan­dels hin zu Tarif­ver­trä­gen und ange­mes­se­ner GOT. In die­sem Zusam­men­hang soll­ten die Aus­wir­kun­gen der Neu­fas­sung der GOT, wie geplant, spä­tes­tens nach vier Jah­ren eva­lu­iert wer­den. Der rasan­te Wan­del unse­rer Bran­che erfor­dert zeit­na­he Anpas­sun­gen, um Fehl­ent­wick­lun­gen rasch zu erken­nen und gegen­steu­ern zu kön­nen. Eine unzu­rei­chen­de Anpas­sung über einen sehr lan­gen Zeit­raum, wie bei der letz­ten GOT gesche­hen, die zu mas­si­ven nega­ti­ven Kon­se­quen­zen für unse­ren Berufs­stand geführt hat, darf sich nicht wie­der­ho­len. Eine Prü­fung, ob infla­ti­ons­be­ding­te Preis­stei­ge­run­gen eben­falls bereits zwi­schen­zeit­lich ein­flie­ßen kön­nen, wür­den wir begrü­ßen.

Fazit

Die Tier­me­di­zin gehört zu den sys­tem­re­le­van­ten Bran­chen, die in der Coro­na-Pan­de­mie die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung der Tie­re gewähr­leis­tet und dabei deut­lich zuge­legt hat. Gleich­zei­tig ist die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung in ein­zel­nen Regio­nen und beson­ders im Not­dienst infol­ge des gra­vie­ren­den Per­so­nal­man­gels bereits gefähr­det. Der Boom der Bran­che ist ein guter Zeit­punkt zur deut­li­chen Anhe­bung der Gebüh­ren­ord­nung. Glück­li­cher­wei­se befin­den wir uns in die­ser kom­for­ta­blen Situa­ti­on. Die­se Chan­ce müs­sen wir jetzt nut­zen, den Wan­del gestal­ten und gemein­sam selbst­be­wusst gegen­über den Tierbesitzer:innen kom­mu­ni­zie­ren.

Für den Bund ange­stell­ter Tier­ärz­te e.V.

Dr. Eli­sa­beth Bran­de­bu­se­mey­er, 2.Vorsitzende & Dr. Chris­ti­an Wun­der­lich, 1.Vorsitzender

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