Schritt für Schritt zum Tarifvertrag
Mithilfe eines Tarifvertrags können flexiblere Arbeitszeiten beschlossen werden und somit Notdienste mit einer geringeren Anzahl an Tierärzt:innen durchgeführt werden, als dies bisher unter Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes möglich ist. Ebenfalls im Vertrag geregelt wird ein angemessener Ausgleich für die Arbeitnehmer:innen.
Vorteile für Arbeitgebende
- Notdienst benötigt durch längere Schichten weniger Personal
- Zufriedene Mitarbeiter:innen, die der Praxis/Klinik lange erhalten bleiben
- Keine ständigen Gehaltsverhandlungen
- Kalkulation der Personalkosten über einen längeren Zeitraum möglich
Schritt 1 Gründung eines Arbeitgebendenverbandes
Um einen Tarifvertrag für mehrere Einheiten abschließen zu können, müssen sich diese Einheiten zu einem Arbeitgebendenverband zusammenschließen. Vertreten Sie bereits mehrere Arbeitgeber:innen in einem Verbund oder Zusammenschluss, sind ein tierärztliches Unternehmen oder kennen andere Arbeitgeber:innen, die Interesse haben, die Vorteile eines Tarifvertrages in Anspruch zu nehmen?
Dann heißt es nun: Kontakt aufnehmen, sich abstimmen und — falls noch nicht als Verbund organisiert — gemeinsam einen Verband (Verein) gründen. Sobald dieser eingetragen ist, geht es weiter mit dem nächsten Schritt. Hilfe zur Gründung gibt es im Netz, z.B. unter folgendem Link.
Übrigens: Auch einzelne Arbeitgeber:innen können einen Tarifvertrag mit dem BaT abschließen.
Schritt 2 Kontakt mit Arbeitnehmendenverband aufnehmen
Der Bund angestellter Tierärzte e.V. (BaT) steht als einziger reiner Arbeitnehmendenverband in der deutschen Tiermedizin für Gespräche zur Verfügung. In der Mitgliederversammlung 2019 wurde als Vereinsziel das Schließen von Tarifverträgen durch die BaT-Mitglieder beschlossen.
Mit Unterstützung des Marburger Bunds hat das Gremium Tarifvertrag des BaT im letzten Jahr einen Entwurf eines ersten Tarifvertrages für die praktische Tiermedizin erarbeitet.
Die Kontaktaufnahme kann ganz einfach per Mail unter info@bundangestelltertieraerzte.de erfolgen.
Schritt 3 Sondierungsgespräche
Die potentiellen Tarifpartner:innen setzen sich gemeinsam an einen Tisch oder treffen sich virtuell, lernen sich kennen und besprechen die Ausgangssituation.
In weiteren Terminen werden alle Positionen des Tarifvertrags gemeinsam durchgesprochen und eine zufriedenstellende Lösung für beide Seiten vereinbart.
Schritt 4 Unterzeichnung des Tarifvertrags
Beide Parteien haben sich auf einen Tarifvertrag geeinigt und unterzeichnen diesen.
Die Vereinbarungen sind — in der Regel und je nach dem vereinbarten Datum des Inkrafttretens — sofort nach der geleisteten Unterschrift gültig. Dies ist einer der vielen Vorzüge, da keine weitere Instanz mit einbezogen werden muss. Sie gelten für alle Arbeitnehmer:innen der Arbeitgeber:innenpartei, die Mitglied im BaT sind.
Ausführliche Informationen zu den Vorteilen eines Tarifvertrages sind im Artikel “Ein Tarifvertrag in der Tiermedizin: Vorteile für Arbeitgebende und Arbeitnehmende” zu finden.
Keine Zeit? Dann gibt es hier kurze und knackige Infos zum Einstieg im Dokument “Tarifvertrag: Was muss ich wissen?”.
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