Tarifvertrag — Was muss ich wissen?
Das Gremium Tarifvertrag und die Vorstandsmitglieder arbeiten derzeit mit Hochdruck an einer Verhandlungsgrundlage für einen Tarifvertrag in der Tiermedizin. Viel Zeit und Energie wurde in den letzten Wochen und Monaten aufgebracht, um diesem Meilenstein in der Tiermedizin näher zu kommen.
Warum ist dem BaT dieser Vertrag so wichtig? Welche Regelungen zum Arbeitsverhältnis stehen in einem Tarifvertrag? Und wie können Sie die Zukunft der Tiermedizin aktiv mitgestalten?
Welche Vorteile erhoffen sich Tierärzt:innen von einem Tarifvertrag?
In einer kleinen Umfrage im Sommer anlässlich des diesjährigen Tags der angestellten Tierärzte haben wir die 144 Teilnehmenden gefragt, was sie dafür tun, dass ihr Traumberuf nicht zum Albtraum wird. Wir wollten in diesem Zuge auch wissen, wie ein Tarifvertrag dazu beitragen kann, die Situation der angestellten Tierärzt:innen in Praxis und Klinik zu verbessern.
83% sahen die Festlegung einer Mindestvergütung und die Verankerung von Zuschlägen und steuerfreien Zulagen als wichtigsten Beitrag.
64% hielten die Festlegung der maximalen Arbeitszeit pro Woche und Tag für wesentlich.
Die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit zwischen zwei Diensten beträgt mindestens elf Stunden. 50% der Umfrageteilnehmer:innen sahen eine Anpassung dieser Ruhezeit zwischen den Diensten von weniger als elf Stunden als hilfreich an. Durch diese Regelung sollen Arbeitnehmer:innen selbstverständlich nicht auf ihre Erholung verzichten. Weniger Ruhezeit zwischen zwei Schichten muss natürlich mehr Ruhezeit am Stück im Anschluss an diese Schichten bedeuten.
Notdienstkrise und Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Wir erleben derzeit eine deutschlandweite Krise bei der Sicherstellung des tierärztlichen Notdienstes. Selbst große Tierkliniken geben ihren Klinikstatus und damit die Verpflichtung von durchgehender Erreichbarkeit ab, da sie die Schichten personell nicht besetzen können.
Dieses Problem ist nicht neu, ist nun aber zum großen Dilemma geworden, da sich mittlerweile auch in der Tiermedizin herumgesprochen hat, dass es ein Arbeitszeitgesetz gibt. Nach diesem müssen angestellte Tierärzt:innen nach einer achtstündigen Arbeitszeit eine Ruhepause von elf Stunden erhalten.
Angestoßen vom größten Berufsverband der Tiermedizin wurde im zeitlichen Zusammenhang mit der Bundestagswahl der Ruf nach einer Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes lauter, um dem Problem Herr zu werden. Dies würde bedeuten, dass Tierärzt:innen zwar länger arbeiten dürften, als bisher im Arbeitszeitgesetz festgelegt. Wie jedoch ein Ausgleich finanzieller oder freizeittechnischer Natur aussähe, oder ob überhaupt ein Ausgleich vorgesehen wäre, ist mehr als fraglich.
Warum ist dem BaT der Abschluss eines Tarifvertrags so wichtig?
Wir positionieren uns klar gegen eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes und setzen uns stattdessen für einen Tarifvertrag ein. Durch diesen können längere Arbeitszeiten festgelegt werden, was aber keinesfalls heißen soll, dass wir für die Einführung von 24-Stunden-Diensten plädieren. Es wären jedoch z.B. Bereitschaftsdienste oder Rufbereitschaften (Definition siehe Infokasten unten) von mehr als acht Stunden möglich. Und selbstverständlich wird im Vertrag klar geregelt, wie diese Leistungen vergütet werden müssen. Die Zeiten von zehnstündigen Arbeitstagen mit anschließender Rufbereitschaft über das komplette Wochenende ohne jeglichen Ausgleich müssen der Vergangenheit angehören.
Neben der Verbesserung der Notdienstsituation ist die angemessene Bezahlung von angestellten Tierärzt:innen eines der großen Ziele des BaT. Diese muss endlich flächendeckend umgesetzt und vertraglich verankert werden.
Was kann ein Tarifvertrag alles regeln?
Fast drei Viertel der Umfrageteilnehmer:innen unserer Kurzumfrage im Sommer gaben an, dass sie einen deutlichen Vorteil in der Klarheit der Anstellungsverhältnisse sahen. Der Aufwand individueller Verhandlungen mit den Arbeitgebenden wird durch einen Tarifvertrag nämlich deutlich verringert. Denn dieser regelt nicht nur das Mindestgehalt, regelmäßige Gehaltserhöhungen oder die Länge der Arbeits- und Ruhezeiten. Es geht auch um Überstundenausgleich, Urlaubstage, Freistellung für Fortbildungsstunden, Übernahme der Fortbildungskosten durch den Arbeitgebenden und vieles mehr.
Übrigens: Auch für Arbeitgebende hat ein Tarifvertrag natürlich Vorteile, wie etwa finanzielle Planungssicherheit und Arbeits- und Zeitersparnis durch den Wegfall der Einzelverhandlungen.
Sie wollen noch mehr Informationen zum Thema Tarifvertrag in der Tiermedizin? Hier gelangen Sie zu unserem großen Übersichtsartikel zum Tarifvertrag.
Was sind die Unterschiede zwischen Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft?
Oftmals scheint es Probleme bei der korrekten Zuordnung und/oder Umsetzung dieser beiden Dienstarten zu geben. Hier eine kleine Übersicht zu Ihrer Information.
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