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Battle: Brauchen wir einen Tarifvertrag?

03. Jan. 2021

Wäh­rend alle The­men des Live Care­er Days des bpt-Kon­gres­ses 2020 für die Tier­me­di­zin rele­vant waren, leg­ten wir ein beson­de­res Augen­merk auf das „Batt­le“ zum aktu­el­len The­ma Tarif­ver­trag, an dem unser 1.Vorsitzender Dr. Chris­ti­an Wun­der­lich teil­nahm. Sein Oppo­nent war Dr. Bodo Kröll, Inha­ber des Fach­tier­arzt-Zen­trums für Klein­tie­re in Erfurt, Vor­sit­zen­der des bpt-Lan­des­ver­bands Thü­rin­gen und Mit­glied des bpt-Prä­si­di­ums.

 

Inhalt

Togg­le
  • Die Gehalts­fra­ge bei Berufs­ein­stieg
  • Kla­re For­de­run­gen erwünscht
  • Was beinhal­tet ein Tarif­ver­trag?
  • The­ma Arbeits­zeit­fle­xi­bi­li­sie­rung
  • Abschluss-State­ment

Die Gehaltsfrage bei Berufseinstieg

Der Mode­ra­tor Hei­ko Fär­ber eröff­ne­te die Dis­kus­si­on mit der Fra­ge nach dem Anfangs­ge­halt, was einen gro­ßen Sor­gen­fak­tor für frisch appro­bier­te Tier­ärz­tIn­nen dar­stel­len wür­de.
Kröll führ­te an, dass das Min­dest­ge­halt für Tier­ärz­tIn­nen durch den bpt ste­tig ange­passt wür­de und nicht das Ein­stiegs­ge­halt, son­dern die Per­spek­ti­ve auf ein höhe­res Gehalt zäh­le. Außer­dem müss­ten sich jun­ge Tier­ärz­tIn­nen erst ein­mal bewei­sen, bevor sie adäquat bezahlt wer­den könn­ten.
Wun­der­lich kon­ter­te tref­fend, dass genau eine sol­che Ein­stel­lung zum Abwan­dern des Nach­wuch­ses in Indus­trie, Labo­re und den öffent­li­chen Dienst füh­ren wür­de. Dort erhiel­te man von Anfang an ein viel höhe­res Gehalt.

Klare Forderungen erwünscht

Einig waren sich die Kon­tra­hen­ten beim Wunsch nach kla­re­ren For­de­run­gen von ange­stell­ten Tier­ärz­tIn­nen zu Anfangs­ge­halt, Dienst­pla­nun­gen und ande­ren Rege­lun­gen. Kröll mein­te, dass er sich erst dann mit den Bewer­be­rIn­nen über die­se The­men aus­ein­an­der­set­zen wür­de, wenn kon­kre­te Vor­stel­lun­gen dazu vor­han­den wären. Wun­der­lich erwähn­te hier­zu, dass ein Tarif­ver­trag die­se Punk­te ent­hal­ten wür­de.

Was beinhaltet ein Tarifvertrag?

Dabei kam bei Fär­ber die Fra­ge auf, was in einem Tarif­ver­trag denn genau gere­gelt wäre. Offen­sicht­lich besteht häu­fig die Annah­me, dass es dort rein ums Gehalt gehen wür­de. Wun­der­lich ver­wies auf die recht­lich geprüf­ten BaT Stan­dards, die auf der BaT Home­page ein­seh­bar sei­en. Er sprach eine herz­li­che Ein­la­dung an Arbeit­ge­be­rIn­nen wie Arbeit­neh­me­rIn­nen aus, sich mit die­sen aus­ein­an­der­zu­set­zen. Denn dort sei klar erkenn­bar, dass nur ein Para­graph von vie­len sich um das Gehalt dre­he und ein Tarif­ver­trag sehr viel mehr umfas­sen wür­de.

Thema Arbeitszeitflexibilisierung

Ein wei­te­rer gro­ßer The­men­kom­plex der Dis­kus­si­on war das Arbeits­zeit­ge­setz und das Bestre­ben des bpt zu einer Arbeits­zeit­fle­xi­bi­li­sie­rung. Die Grund­fra­ge von Wun­der­lich war, wie der­zeit Not­diens­te über­haupt geleis­tet wer­den könn­ten, ohne gegen das Arbeits­zeit­ge­setz zu ver­sto­ßen.
Kröll gab zu, dass er bzw. all­ge­mein unse­re Bran­che erst vor zwei Jah­ren vom Arbeits­zeit­ge­setz gehört hät­ten und dem­entspre­chend auf­ge­fal­len war, dass die Diens­te nicht mehr ohne Ver­stö­ße gegen die­ses zu stem­men waren. Als Lösung des Pro­blems sehe er die Arbeits­zeit­fle­xi­bi­li­sie­rung.
Kröll stell­te bei der ört­li­chen Behör­de einen Antrag dazu, was laut ihm „viel Kum­mer und eine inten­si­ve Über­prü­fung“ nach sich zog. Nun set­ze sich, so Kröll wei­ter, der bpt bun­des­weit für die Fle­xi­bi­li­sie­rung ein.
Wun­der­lich ent­geg­ne­te, dass eben genau die Arbeits­zeit­fle­xi­bi­li­sie­rung durch einen Tarif­ver­trag im Ein­ver­neh­men von Arbeit­ge­be­rIn­nen und Arbeit­neh­me­rIn­nen gere­gelt wer­den könn­te. Wenn kla­re Gren­zen von Über­stun­den und Diens­ten und deren Ver­gü­tung fest­ge­legt wären, wür­den Tier­ärz­tIn­nen wis­sen, was auf sie zukä­me und könn­ten dann eher einer län­ge­ren Arbeits­zeit zustim­men. Dazu stell­te Wun­der­lich auch fest, dass die Tier­me­di­zin der ein­zi­ge not­dienst­leis­ten­de Berufs­stand ist, der bis­her kei­nen sol­chen Ver­trag hat.

Abschluss-Statement

In den letz­ten Minu­ten der Dis­kus­si­on kam Kröll zu einem Abschluss-State­ment. Er wäre gegen einen Tarif­ver­trag, denn die­ser wür­de „uns noch wei­ter bin­den, wir wer­den noch mehr Pro­ble­me haben Fach­kräf­te zu fin­den und auch gut zu bezah­len“. Wor­auf­hin Wun­der­lich ein ein­fa­ches „War­um?“ ent­geg­ne­te. Dies wur­de in dem knapp 40 Minu­ten lan­gen „Batt­le“ lei­der nicht beant­wor­tet.
Die Bewer­tung des „Batt­les“ durch die Zuschaue­rIn­nen ging mit 70:20, bei 10% neu­tra­len Stim­men, ein­deu­tig zu Guns­ten von Chris­ti­an Wun­der­lich aus.

Für alle, die sich wei­ter in das The­ma ein­le­sen möch­ten, gibt es einen aus­führ­li­chen Arti­kel über die aktu­el­le Situa­ti­on in der Tier­me­di­zin und die Vor­tei­le eines Tarif­ver­tra­ges für Arbeit­ge­be­rIn­nen und Arbeit­neh­me­rIn­nen.

 

Bund angestellter Tierärzte An die­ser Stel­le wie­der­holt der BaT sei­ne Ein­la­dung an Arbeit­ge­ber­ver­tre­tun­gen, sich mit uns in Ver­bin­dung zu set­zen, damit wir einen Tarif­ver­trag ent­wi­ckeln, der Arbeit­neh­me­rIn­nen, wie Arbeit­ge­be­rIn­nen zufrie­den stellt.

 

Novem­ber, 2020

Gre­mi­um Berufs­po­li­tik des BaT

 

Hier geht es zu wei­te­ren Batt­les und Vor­trä­gen des bpt-Kon­gres­ses 2020 mit den The­men
ArbeitgeberInnen/ArbeitnehmerInnen,  Berufs­ein­stieg und tier­ärzt­li­cher Arbeits­markt.

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