Covid-19 Pandemie- Aktuelle Informationen
Covid-19-Pandemie – Aktuelle Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung
Wie hat sich die Entwicklung der COVID-19 Pandemie auf die Tierärzteschaft ausgewirkt? Ist die tierärztliche Versorgung sichergestellt? Fragen und Antworten…
UPDATE vom 02.11.2020
Aufgrund der steigenden Fallzahlen beschließt die Bundesregierung einen Teil-Lockdown, befristet bis Ende November, in dem es erneut zu Kontaktbeschränkungen und der Schließung von Gastronomiebetrieben, Freizeiteinrichtungen sowie Dienstleistungsbetrieben im Bereich der Körperpflege kommt.
UPDATE vom 23.03.2020, 22 Uhr
Nach Verkündung des Kontaktverbotes kommt es zur weiteren Reduktion des öffentlichen Lebens, sodass – so hoffen die Experten – die Ausbreitung des Covid-19 Virus sich verlangsamt. Weiterhin gibt es nun mehr und mehr Klarheit in den verschiedenen Bundesländern, da die tierärztliche Versorgung als systemrelevant eingestuft wird. Eine Anerkennung als kritische Infrastruktur (KRITIS) ist jedoch z.B. bisher nur in Sachsen gegeben.
https://www.kritis.bund.de/SubSites/Kritis/DE/Einfuehrung/Sektoren/sektoren_node.html
Unsere Anfrage bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), ob Unterstützungsbedarf in der aktuellen Covid-19 Pandemie bestünde, wurde vorerst verneint: „Vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Hilfeangebot, das wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nicht in Anspruch nehmen müssen.“ Für weitere Informationen wurde auf die Website verwiesen.
UPDATE vom 21.03.2020, 23 Uhr
Die Debatte über bundesweite Ausgangsbeschränkungen oder sogar Ausgangssperren während der COVID-19 Pandemie steht morgen bevor. In Bayern ist die Ausgangssperre bereits in Kraft sowie in Teilen anderer Bundesländer ebenfalls. Trotz aller öffentlichen Diskussion erreichen uns zudem weiterhin Berichte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, dass in ihren Praxen noch keine Adaptation der Arbeitsprozesse hinsichtlich der Corona Leitlinien stattgefunden hat – dies kritisieren wir aus Arbeitsschutzaspekten stark und deutlich. Welche Maßnahmen zu ergreifen sind, wurde verschiedentlich vorgeschlagen.
Dass die tierärztliche Versorgung gegeben sein muss, ist hinreichend diskutiert. Dies wird in jedem Bundesland individuell geregelt und auch mögliche Bescheinigungen zur Arbeitserlaubnis können pro Bundesland ein individuelles Format haben. Hier dürfte demnächst Klarheit eintreten und in der Zwischenzeit gilt es mit „gesundem Menschenverstand“ und Kommunikation die möglichen herausfordernden Situationen zu lösen.
Ebenfalls rufen wir erneut zu einem kollegialen Austausch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Praxen und Kliniken auf, um etwaige auftretende wirtschaftliche Härten gemeinsam zu überstehen – es bedarf hier dem gegenseitigen Entgegenkommen.
Weiterhin werden wir unsere Mitglieder entsprechend informieren, in wie weit die (tier-)medizinische Expertise auch im Umgang mit Probennahme, Versorgung oder anderweitiger Unterstützung im Humanbereich gebraucht wird.
UPDATE vom 18.03.2020, 21 Uhr
Nach der Ansprache an die Nation zur COVID-19 Pandemie durch die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel geht die Sorge vor einem Shut-Down und möglichen wirtschaftlichen Folgen weiter. Gleichzeitig ist es an jedem Einzelnen, die Virusausbreitung bestmöglich einzuschränken und unnötige Sozialkontakte zu vermeiden.
Weiterhin stehen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor besonderen wirtschaftlichen Herausforderungen in der Corona Krise. Wir appellieren an unsere Mitglieder sowie die angestellten Tierärztinnen und Tierärzte den offenen Austausch in den Praxen und Kliniken zu suchen. Sollte bereits das Thema „Kurzarbeit“ angesprochen sein, gilt es dies sorgfältig zu diskutieren. Eine Einwilligung der Arbeitnehmer ist zwingend erforderlich, um als Arbeitgeber diesen Schritt zu gehen (siehe auch Merkblatt Kurzarbeit ). Was dies genau – auch finanziell – bedeutet, veranschaulichen diese Website, diese Datei und ein Kalkulator.
Für Fragen stehen wir gerne unseren Mitgliedern zur Verfügung.
UPDATE vom 17.03.2020, 21 Uhr
Auch heute gibt es bisher keine klare Linie in Sachen „Systemrelevanz von Tierarztpraxen“ im Rahmen der COVID-19 Pandemie. Die unterschiedlichen Behörden geben bisher in Teilen keine schriftlichen Stellungnahmen aus. Etwaige – bisher schon kursierende – Fakenews hinsichtlich Praxisschließungen sind als falsch zu bewerten – einzig die schriftliche Kommunikation des Bundeslandes hat hier Gewicht.
Neben der Ansprache in Deutschland gibt es auch auf europäischer Ebene Bemühungen zur Klärung der Wichtigkeit der tierärztlichen Versorgung im aktuellen Fall – sowohl die FVE als auch Animal Health Europe setzen sich unter anderem hier entsprechend ein.
Für unsere Mitglieder hat unsere Partnerkanzlei “tiermedrecht” eine Hotline für dringende arbeitsrechtliche Fragen in der Corona Krise eingerichtet. Mehr Informationen hierzu finden Sie im internen Bereich.
UPDATE vom 16.03.2020, 21 Uhr
Die gestrige Anfrage des BaT an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Zusammenhang zur Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung in der COVID-19 Pandemie wurde kurzfristig am 16.03.2020 vom Referat 325 folgendermaßen beantwortet: „Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist nach dem Grundgesetz lediglich für den Zugang zum tierärztlichen Beruf zuständig, nicht dagegen für die konkrete Berufsausübung. Für die Regelung der Berufsausübung sind die Länder, dort konkret die Tierärztekammern, zuständig.”
Inzwischen haben sich einige Landestierärztekammern schriftlich geäußert, es fehlen jedoch häufig konkrete Empfehlungen oder Einschätzungen der Situation (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern).
Einzig die bayrische Stellungnahme ist klar und erlaubt für die bayrischen Kollegen die Fortführung des Praxisbetriebs. Anzunehmen ist, dass die anderen Bundesländer nach Prüfung der Behörden ähnlich entscheiden werden. Eine Rechtssicherheit liegt jedoch erst nach schriftlicher Kommunikation vor. Die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer liest sich ebenfalls wohlwollend für die Aufrechterhaltung der tierärztlichen Versorgung. Es sollten jedoch die verschiedenen Empfehlungen beachtet werden und Teams in den Praxen gebildet werden, um auch bei einer COVID-19- Infektion einzelner Mitarbeiter die Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten. Erste Beispiele von Mitgliedern finden Sie hier.
Stand 15.03.2020
Aktuell fordert uns alle eine neue, unbekannte Herausforderung, die einen massiven Einfluss auf unser Berufs- und Privatleben hat. Insbesondere auch tierärztliche Angestellte sind verunsichert und haben neben den grundsätzlichen Regeln für eine solche Pandemie möglicherweise weitere wichtige Punkte zu beachten.
Im Folgenden finden sich verschiedene häufige Fragen, grundsätzliche Hinweise, Verlinkungen zu seriösen Informationsquellen und die für Arbeitnehmer rechtlich relevanten Rechte und Pflichten.
Auf Grund der sich täglich ändernden Informationen und Entwicklungen der Pandemie werden wir die Informationen regelmäßig updaten. Die Auflistung erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und gibt die Einschätzung und Empfehlungen der jeweiligen Verfasser wieder. Sie soll dazu dienen, in der momentan für alle Beteiligten schwierigen Lage, eine sachliche Betrachtung und Auseinandersetzung ohne Schuldzuweisungen und Panikmache zu unterstützen.
Häufig gestellte Fragen
Relevante Links:
Tagesaktueller Podcast des leitenden Virologen der Berliner Charité Prof. Christian Drosten:
https://www.ndr.de/nachrichten/info/podcast4684.html
Informationen speziell für Arbeitnehmer:
https://www.dgb.de/themen/++co++fdb5ec24-5946–11ea-8e68-52540088cada#12fragen
Hinweis: die Pressemitteilung stammt zwar schon vom 26.02.2020, enthält aber wichtige Informationen zu Zwangsbeurlaubung, Überstundenabbau und Kinderbetreuung
Für Detailfragen steht unser Kooperationspartner Tiermedrecht den BaT- Mitgliedern zur Verfügung:
https://bundangestelltertieraerzte.de/partner-vorteile-intern/tiermedrecht/
Informationen der Tierärztekammern, z.B. LTK Niedersachsen, zur Beantragung von Kurzarbeitergeld, betreffen in erster Linie den Arbeitgeber:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
Informationen zu Entschädigungen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz:
https://www.buzer.de/56_IfSG.htm
Informationen zum Verhalten bei der Anordnung von häuslicher Quarantäne:
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