• Start
  • Aktuelles
    • News
    • Termine
    • Online Seminare des BaT
    • Tarifvertrag Tiergesundheitszentrum Lichtenau (SN)
    • BaT Standards 2.1
  • Über Uns
    • Der Verein
    • Digitale Broschüre
    • Mitarbeiterinnen & Vorstand
    • Gremien und Arbeitsgruppen
  • Infothek
    • Tarifvertrag Tiergesundheitszentrum Lichtenau (SN)
    • BaT Standards 2.1
    • Online Seminare des BaT
    • Der Bund angestellter Tierärzte e.V. in der Presse
    • Allgemeines Arbeitsrecht
    • Schwangerschaft/ Elternschaft
    • Kündigung
    • Altersvorsorge
    • Betriebsrat
    • Gewerbeaufsichtsämter der Bundesrepublik Deutschland
    • Gesetze
  • Vorteile
    • Vorteile als Mitglied
    • Tiermedrecht
    • Vetax®
    • TVD Finanz
    • VETiSearch
    • Dr. Stephanie Steimann
    • Ellen Preussing
    • Anna Rademann
    • bvvd
    • Deutsche Apotheker- und Ärztebank
    • vetivolution
    • VetStage
  • Mitglieder
    • Mitglieder helfen Mitgliedern
    • Mitglieder werben Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Login
  • Arbeitgebende
    • Tarifvertrag Tiergesundheitszentrum Lichtenau (SN)
    • Schritt für Schritt zum Tarifvertrag
    • Mythen rund um den Tarifvertrag
    • Neue Mindestangaben in Arbeitsverträgen
    • Tarifvertrag — Vorteile für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen
  • Kontakt
Mitglied werden
 Login (für Mitglieder)

Die Situation von schwangeren und stillenden Tierärztinnen in Deutschland – eine qualitative Studie 

25. Juni 2025

Die Tier­ärz­tin Dr. med. vet. Lisa Ulmer-Stein unter­such­te in ihrer Stu­die die momen­ta­ne Umset­zung des Mut­ter­schutz­ge­set­zes für Tier­ärz­tin­nen in Deutsch­land sowie die psy­cho­so­zia­len und beruf­li­chen Fol­gen von Beschäf­ti­gungs­ver­bo­ten. Die Stu­die basiert auf 14 qua­li­ta­ti­ven Inter­views mit Tier­ärz­tin­nen aus ver­schie­de­nen Tätig­keits­fel­dern. Dabei wur­de auch die Situa­ti­on selbst­stän­di­ger Frau­en betrach­tet, da hier gesetz­li­che Rege­lun­gen nur ein­ge­schränkt grei­fen. Ziel war es, die Aus­wir­kun­gen auf die beruf­li­che Selbst­be­stim­mung, den Fach­kräf­te­man­gel und die Kar­rie­re­ent­wick­lung zu ana­ly­sie­ren.

Inhalt

Togg­le
  • Die Umset­zung des Mut­ter­schutz­ge­set­zes durch die Arbeit­ge­ben­den 
  • Gefähr­dungs­be­ur­tei­lun­gen und der Wunsch nach Arbeits­fort­set­zung 
  • Fol­gen der Fami­li­en­grün­dung für ange­stell­te Tier­ärz­tin­nen 
  • Fol­gen für das Fami­li­en­le­ben von Selbst­stän­di­gen 
  • Zen­tra­le Ergeb­nis­se
  • Fazit
  • Über die Autorin
  • Wei­te­re Arti­kel zum The­ma

Die Umsetzung des Mutterschutzgesetzes durch die Arbeitgebenden 

Die Zufrie­den­heit mit der Umset­zung hängt stark von der Mit­be­stim­mung bei der Auf­ga­ben­ver­tei­lung ab. In der Pra­xis erhiel­ten alle Tier­ärz­tin­nen in kura­ti­ver Pra­xis und im Schlacht­hof ein abso­lu­tes Beschäf­ti­gungs­ver­bot, oft ohne Arbeits­platz­an­pas­sung, da Risi­ken und Kos­ten als zu hoch ein­ge­schätzt wur­den. Dies führ­te zu nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen auf das Arbeits­ver­hält­nis und die beruf­li­che Iden­ti­tät. Vie­le Zwei­fel an der Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf führ­ten zu Job­wech­seln. Eini­ge wünsch­ten eine Arbeits­platz­ge­stal­tung mit Mit­be­stim­mung, was jedoch von den Arbeit­ge­ben­den abge­lehnt wur­de, aus Sor­ge vor recht­li­chen Risi­ken. 

Im Gegen­satz dazu waren Tier­ärz­tin­nen in ande­ren Berei­chen, wie im Vete­ri­när­amt oder in der For­schung, meist zufrie­den, da ihre Tätig­kei­ten indi­vi­du­ell ange­passt wur­den und somit eine Wei­ter­be­schäf­ti­gung ermög­licht wur­de.

Selbst­stän­di­ge Tier­ärz­tin­nen arbei­te­ten bis kurz vor der Geburt wei­ter und kehr­ten früh im Wochen­bett in den Beruf zurück, da sie vom Mut­ter­schutz­ge­setz nicht geschützt sind. Sie ergrif­fen eigen­stän­dig Schutz­maß­nah­men, da es an bera­ten­der Unter­stüt­zung man­gelt.  

Gefährdungsbeurteilungen und der Wunsch nach Arbeitsfortsetzung 

Nur weni­ge Tier­ärz­tin­nen konn­ten ihre Arbeit nach Arbeits­platz­um­ge­stal­tung fort­set­zen. Die Ableh­nung durch Arbeit­ge­ben­de führ­te zu einem Ver­lust an Selbst­be­stim­mung und wur­de als belas­tend emp­fun­den. Eini­ge ver­schwie­gen ihre Schwan­ger­schaft, um Beschäf­ti­gungs­ver­bo­te zu ver­mei­den, und ergrif­fen eigen­stän­dig Schutz­maß­nah­men. Die Unsi­cher­heit bei Arbeit­ge­ben­den und die unzu­rei­chen­de Bera­tung durch die Tier­ärz­te­kam­mern ver­stär­ken die Pro­ble­ma­tik. Büro­ar­beit wird als siche­re Alter­na­ti­ve ange­se­hen, stößt jedoch auf Ableh­nung bei den Schwan­ge­ren, da hier­durch der Tier­kon­takt fehlt, der für die Berufs­grup­pe von essen­ti­el­ler Bedeu­tung ist.

Selbst­stän­di­ge Tier­ärz­tin­nen arbei­te­ten bis kurz vor der Geburt und kehr­ten früh im Wochen­bett zurück, was gesund­heit­li­che Fol­gen hat­te. Bei Kon­takt mit Gefahr­stof­fen wur­den Risi­ko­ma­nage­ment und Schutz­maß­nah­men eigen­ver­ant­wort­lich umge­setzt. 

Folgen der Familiengründung für angestellte Tierärztinnen 

Vor der Schwan­ger­schaft arbei­te­ten 85 % der befrag­ten Tier­ärz­tin­nen in der kura­ti­ven Pra­xis, bezwei­fel­ten jedoch die Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fami­lie. Haupt­pro­ble­me sind ungüns­ti­ge Arbeits­zei­ten, Über­stun­den, schlech­te Bezah­lung und hoher Druck. Vie­le wech­seln das Berufs­feld oder keh­ren nach der Fami­li­en­grün­dung nicht mehr in die Pra­xis zurück. 
Beschäf­ti­gungs­ver­bo­te wäh­rend der Still­zeit wer­den als finan­zi­ell vor­teil­haft, aber lang­fris­tig nach­tei­lig für Gehalt und Kar­rie­re ange­se­hen. Vie­le emp­fin­den die Rück­kehr in Teil­zeit oder den Wech­sel ins Vete­ri­när­amt als posi­tiv. Die lang­fris­ti­ge Per­spek­ti­ve in der kura­ti­ven Pra­xis wird von den meis­ten kri­tisch gese­hen. 

Folgen für das Familienleben von Selbstständigen 

Selbst­stän­di­ge Tier­ärz­tin­nen erle­ben die Fami­li­en­grün­dung als beson­ders belas­tend. Hoher Leis­tungs­druck, Exis­tenz­ängs­te und Büro­kra­tie füh­ren zu Stress. Vie­le arbei­ten bis zur Geburt wei­ter, da sie vom Mut­ter­schutz­ge­setz nicht erfasst sind und kei­ne finan­zi­el­len Aus­gleichs­mög­lich­kei­ten haben. Die Grün­dungs­kos­ten und der Fach­kräf­te­man­gel erschwe­ren die Pra­xis­füh­rung zusätz­lich. 

Vie­le den­ken über einen Rück­zug aus der Selbst­stän­dig­keit nach, da die Unsi­cher­heit im Umgang mit Schwan­ge­ren und die feh­len­de recht­li­che Unter­stüt­zung die Situa­ti­on ver­schär­fen. Die Angst vor wirt­schaft­li­chen Ein­bu­ßen und gesund­heit­li­chen Fol­gen ist groß. 

Zentrale Ergebnisse

Wirt­schaft­li­che und psy­cho­so­zia­le Fol­gen: Beschäf­ti­gungs­ver­bo­te füh­ren zum Ver­lust des Tier­kon­takts, was die beruf­li­che Iden­ti­tät stark beein­träch­tigt. Vie­le Tier­ärz­tin­nen füh­len sich in ihrer Kom­pe­tenz zum Eigen­schutz nicht ernst genom­men, obwohl sie fun­dier­tes Fach­wis­sen besit­zen. 

Auto­no­mie­ver­lust: Die Inter­views zeig­ten ein star­kes Bedürf­nis, nega­ti­ve Erfah­run­gen zu tei­len. Der Zwang zur Arbeits­un­ter­bre­chung wird als Ein­griff in die Selbst­be­stim­mung emp­fun­den, der auch psy­chisch belas­tet. Die selbst­be­stimm­te Arbeits­fort­set­zung wäh­rend Schwan­ger­schaft und Still­zeit und die Not­wen­dig­keit von Aus­stiegs­stra­te­gien, wenn dies nicht mög­lich ist, stan­den im Mit­tel­punkt die­ser Stu­die. Durch den ent­ste­hen­den Ver­lust des Tier­kon­takts wird die beruf­li­che Iden­ti­tät stark gekränkt. Zudem wer­den hoch­qua­li­fi­zier­te Frau­en mit Fami­li­en­wunsch in ihrer Kar­rie­re und Selbst­be­stim­mung ein­ge­schränkt, obwohl sie über hohe Kom­pe­ten­zen im Eigen­schutz ver­fü­gen. Die strik­te Umset­zung des Mut­ter­schut­zes („Null-Risi­ko-Poli­tik“) drängt qua­li­fi­zier­te Frau­en aus dem Beruf, wäh­rend Arbeit­ge­ben­de kaum Unter­stüt­zung oder alter­na­ti­ve Lösun­gen zur Ver­fü­gung haben. 

Feh­len­de Fle­xi­bi­li­tät und Unter­stüt­zung: Arbeit­ge­ben­de zei­gen häu­fig gerin­ge Bereit­schaft zur Anpas­sung der Arbeits­be­din­gun­gen. Unzu­rei­chen­de recht­li­che Infor­ma­tio­nen füh­ren zu vor­schnel­len Beschäf­ti­gungs­ver­bo­ten. Dies drängt qua­li­fi­zier­te Frau­en aus der kura­ti­ven Pra­xis und ver­stärkt den Fach­kräf­te­man­gel. 

Rück­zug aus dem Beruf: Nur eine der befrag­ten Tier­ärz­tin­nen sah sich lang­fris­tig in der kura­ti­ven Pra­xis. Meh­re­re schlos­sen eine Rück­kehr aus, was auf einen besorg­nis­er­re­gen­den Trend hin­weist. 

Ungleich­ge­wicht im Mut­ter­schutz: Wäh­rend ange­stell­te Tier­ärz­tin­nen einem stren­gen Mut­ter­schutz unter­lie­gen, sind selbst­stän­di­ge Frau­en kaum geschützt. Die Geset­zes­la­ge benach­tei­ligt bei­de Grup­pen auf unter­schied­li­che Wei­se und muss refor­miert wer­den. 

Fazit

Die aktu­el­le Umset­zung des Mut­ter­schut­zes erschwert weib­li­che Berufs­aus­übung und trägt zum Fach­kräf­te­man­gel bei. Not­wen­dig sind fle­xi­ble­re Rege­lun­gen, bes­se­re recht­li­che Bera­tung und ein koope­ra­ti­ver Umgang mit Gefähr­dungs­be­ur­tei­lun­gen – etwa nach Schwei­zer Vor­bild. Die Gesetz­ge­bung soll­te ins­be­son­de­re selbst­stän­di­ge Tier­ärz­tin­nen stär­ker ein­be­zie­hen und euro­päi­sche Model­le als Inspi­ra­ti­on nut­zen. 

Über die Autorin

Dr. med. vet. Lisa Ulmer-Stein, gebo­ren 1991 in Rosen­heim, ist Tier­ärz­tin mit Schwer­punkt auf Wie­der­käu­ern und Klein­tie­ren. Nach dem Stu­di­um der Vete­ri­när­me­di­zin in Ant­wer­pen und Gent (Bel­gi­en) pro­mo­vier­te sie an der Lud­wig-Maxi­mi­li­an-Uni­ver­si­tät Mün­chen mit einer qua­li­ta­ti­ven Stu­die zur beruf­li­chen Situa­ti­on schwan­ge­ren und stil­len­den Tier­ärz­tin­nen (sum­ma cum lau­de). 

Auf Basis ihrer For­schung grün­de­te sie eine Bera­tungs­fir­ma, die tier­ärzt­li­che Pra­xen und Kli­ni­ken bei der Umset­zung des Mut­ter­schutz­ge­set­zes unter­stützt und eine Wei­ter­be­schäf­ti­gung wäh­rend Schwan­ger­schaft und Still­zeit ermög­licht. Beruf­lich war sie meh­re­re Jah­re in der kura­ti­ven Pra­xis tätig und arbei­tet der­zeit in Teil­zeit in einer Klein­tier­pra­xis in Nürn­berg. Dr. Ulmer-Stein lebt mit ihrer Fami­lie in Nürn­berg und enga­giert sich für fami­li­en­freund­li­che Arbeits­be­din­gun­gen in der Vete­ri­när­me­di­zin. 

Dis­ser­ta­ti­on 2025, Mün­chen: Die Situa­ti­on von schwan­ge­ren und stil­len­den Tier­ärz­tin­nen in Deutsch­land — eine qua­li­ta­ti­ve Stu­die

Weitere Artikel zum Thema

Vom Berufs­ein­stieg bis zur Ren­te: Ein Weg durch alle Lebens­pha­sen einer Tier­ärz­tin und Mut­ter

Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung des Arbeits­plat­zes für schwan­ge­re Tier­ärz­tin­nen

Schwan­ger — und nun?

Ange­stellt in der Tier­arzt­pra­xis: ein fami­li­en­freund­li­cher Arbeits­platz?

Jetzt Mitglied werden

Ange­mes­se­ne Tarif­löh­ne, mehr Wert­schät­zung, bes­se­re Arbeits­be­din­gun­gen — set­zen Sie sich mit uns für die Rech­te aller Tier­ärz­tin­nen und Tier­ärz­te ein und pro­fi­tie­ren Sie von exklu­si­ven Vor­tei­len für BaT-Mit­glie­der.

Mehr erfahren

Bereit Mitglied zu werden?

Pro­fi­tie­ren Sie von unse­rem gro­ßen Netz­werk, zahl­rei­chen Son­der­kon­di­tio­nen, Fort­bil­dungs­an­ge­bo­ten und einem brei­ten Infor­ma­ti­ons- und Bera­tungs­an­ge­bot.

Jetzt anmelden

© Bund angestellter Tierärzte e.V.

Über Uns

  • Der Verein
  • BaT-Standards
  • Mitarbeiterinnen & Vorstand
  • Unterstützer
  • Presse
  • Kontakt

Mitglieder

  • Infothek
  • Mitglied werden
  • Vorteile als Mitglied
  • Login

Rechtliches

  • Vereinssatzung
  • Beitragsordnung
  • Finanzordnung
  • Datenschutz
  • Impressum

 

 

Kostenfreie Mitgliedschaft für Student:innen

und Tierärzt:innen im Jahr der Approbation

 

Bereit BaT-Mitglied zu werden?

 

Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt.

 

 

 ALLE VORTEILE ANSEHEN

 

Haben Sie schon einmal einen Anwalt gebraucht?

Immer wieder kommt es zu rechtlichen Streitigkeiten zwischen Angestellten und Arbeitgebenden.
Welches sind die häufigsten? Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

In diesem kostenfreien Webinar klären wir darüber auf!

Jetzt anmelden