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Covid-19 Pandemie

Wie hat sich die Ent­wick­lung der COVID-19 Pan­de­mie auf die Tier­ärz­te­schaft aus­ge­wirkt? Ist die tier­ärzt­li­che Ver­sor­gung sicher­ge­stellt? Auf was ist zu ach­ten, wenn ich mich als Tiermediziner:in an der Impf­kam­pa­gne betei­li­gen möch­te? Fra­gen und Antworten.

UPDATE vom 11.12.2021

Mit­te Dezem­ber 2021 wur­de durch eine Geset­zes­än­de­rung eine neu­ar­ti­ge Situa­ti­on geschaf­fen. Tierärzt:innen, eben­so Apotheker:innen und Zahnärzt:innen, dür­fen sich an den Imp­fun­gen gegen COVID-19 betei­li­gen. Wir haben aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zur COVID-19-Imp­fung durch Tierärzt:innen zusam­men­ge­stellt, die es im Zusam­men­hang mit der Imp­fung zu beach­ten gilt.

UPDATE vom 23.04.2021

Der Deut­sche Bun­des­tag hat Ergän­zun­gen des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes beschlos­sen, die am 23.04.2021 in Kraft tre­ten. Ab einer Inzi­denz von über 100 an drei auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen gel­ten nun bun­des­ein­heit­lich fest­ge­schrie­be­ne Maß­nah­men.

Durch eine Ände­rung der Arbeits­schutz­ver­ord­nung sind Arbeit­ge­ber seit dem 20.04.2021 ver­pflich­tet, ihren Ange­stell­ten, die nicht im Home­of­fice arbei­ten kön­nen, ein­mal pro Woche einen Coro­na-Test anzu­bie­ten. Im Fal­le von erhöh­tem Infek­ti­ons­ri­si­ko, also zum Bei­spiel in Pra­xen, in denen der Min­dest­ab­stand zum Pati­en­ten­be­sit­zer nicht immer ein­zu­hal­ten ist, soll zwei­mal pro Woche ein Testan­ge­bot zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Die Art der Tests ist nicht vor­ge­schrie­ben. Es besteht aller­dings kei­ne Test­pflicht für die Beschäftigten.

UPDATE vom 02.11.2020

Auf­grund der stei­gen­den Fall­zah­len beschließt die Bun­des­re­gie­rung einen Teil-Lock­down, befris­tet bis Ende Novem­ber, in dem es erneut zu Kon­takt­be­schrän­kun­gen und der Schlie­ßung von Gas­tro­no­mie­be­trie­ben, Frei­zeit­ein­rich­tun­gen sowie Dienst­leis­tungs­be­trie­ben im Bereich der Kör­per­pfle­ge kommt.

UPDATE vom 23.03.2020

Nach Ver­kün­dung des Kon­takt­ver­bo­tes kommt es zur wei­te­ren Reduk­ti­on des öffent­li­chen Lebens, sodass – so hof­fen die Exper­ten – die Aus­brei­tung des Covid-19 Virus sich ver­lang­samt. Wei­ter­hin gibt es nun mehr und mehr Klar­heit in den ver­schie­de­nen Bun­des­län­dern, da die tier­ärzt­li­che Ver­sor­gung als sys­tem­re­le­vant ein­ge­stuft wird. Eine Aner­ken­nung als kri­ti­sche Infra­struk­tur (KRITIS) ist jedoch z.B. bis­her nur in Sach­sen gegeben.

Unse­re Anfra­ge bei der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung Nie­der­sach­sen (KVN), ob Unter­stüt­zungs­be­darf in der aktu­el­len Covid-19 Pan­de­mie bestün­de, wur­de vor­erst ver­neint: „Vie­len Dank für Ihre Nach­richt und Ihr Hil­fe­an­ge­bot, das wir zum gegen­wär­ti­gen Zeit­punkt jedoch nicht in Anspruch neh­men müs­sen.“ Für wei­te­re Infor­ma­tio­nen wur­de auf die Web­site verwiesen.

https://www.kvn.de/

UPDATE vom 21.03.2020

Die Debat­te über bun­des­wei­te Aus­gangs­be­schrän­kun­gen oder sogar Aus­gangs­sper­ren wäh­rend der COVID-19 Pan­de­mie steht mor­gen bevor. In Bay­ern ist die Aus­gangs­sper­re bereits in Kraft sowie in Tei­len ande­rer Bun­des­län­der eben­falls. Trotz aller öffent­li­chen Dis­kus­si­on errei­chen uns zudem wei­ter­hin Berich­te von Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mern, dass in ihren Pra­xen noch kei­ne Adap­t­ati­on der Arbeits­pro­zes­se hin­sicht­lich der Coro­na Leit­li­ni­en statt­ge­fun­den hat – dies kri­ti­sie­ren wir aus Arbeits­schutz­aspek­ten stark und deut­lich. Wel­che Maß­nah­men zu ergrei­fen sind, wur­de ver­schie­dent­lich vorgeschlagen.

Dass die tier­ärzt­li­che Ver­sor­gung gege­ben sein muss, ist hin­rei­chend dis­ku­tiert. Dies wird in jedem Bun­des­land indi­vi­du­ell gere­gelt und auch mög­li­che Beschei­ni­gun­gen zur Arbeits­er­laub­nis kön­nen pro Bun­des­land ein indi­vi­du­el­les For­mat haben. Hier dürf­te dem­nächst Klar­heit ein­tre­ten und in der Zwi­schen­zeit gilt es mit „gesun­dem Men­schen­ver­stand“ und Kom­mu­ni­ka­ti­on die mög­li­chen her­aus­for­dern­den Situa­tio­nen zu lösen.

Eben­falls rufen wir erneut zu einem kol­le­gia­len Aus­tausch zwi­schen Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern in den Pra­xen und Kli­ni­ken auf, um etwai­ge auf­tre­ten­de wirt­schaft­li­che Här­ten gemein­sam zu über­ste­hen – es bedarf hier dem gegen­sei­ti­gen Entgegenkommen.

Wei­ter­hin wer­den wir unse­re Mit­glie­der ent­spre­chend infor­mie­ren, in wie weit die (tier-)medizinische Exper­ti­se auch im Umgang mit Pro­ben­nah­me, Ver­sor­gung oder ander­wei­ti­ger Unter­stüt­zung im Human­be­reich gebraucht wird.

UPDATE vom 18.03.2020

Nach der Anspra­che an die Nati­on zur COVID-19 Pan­de­mie durch die Bun­des­kanz­le­rin Dr. Ange­la Mer­kel geht die Sor­ge vor einem Shut-Down und mög­li­chen wirt­schaft­li­chen Fol­gen wei­ter. Gleich­zei­tig ist es an jedem Ein­zel­nen, die Virus­aus­brei­tung best­mög­lich ein­zu­schrän­ken und unnö­ti­ge Sozi­al­kon­tak­te zu vermeiden.

Wei­ter­hin ste­hen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer vor beson­de­ren wirt­schaft­li­chen Her­aus­for­de­run­gen in der Coro­na Kri­se. Wir appel­lie­ren an unse­re Mit­glie­der sowie die ange­stell­ten Tier­ärz­tin­nen und Tier­ärz­te den offe­nen Aus­tausch in den Pra­xen und Kli­ni­ken zu suchen. Soll­te bereits das The­ma „Kurz­ar­beit“ ange­spro­chen sein, gilt es dies sorg­fäl­tig zu dis­ku­tie­ren. Eine Ein­wil­li­gung der Arbeit­neh­mer ist zwin­gend erfor­der­lich, um als Arbeit­ge­ber die­sen Schritt zu gehen (sie­he auch Merk­blatt Kurz­ar­beit ). Was dies genau – auch finan­zi­ell – bedeu­tet, ver­an­schau­li­chen die­se Web­site, die­se Datei und ein Kalkulator.

Für Fra­gen ste­hen wir ger­ne unse­ren Mit­glie­dern zur Verfügung.

UPDATE vom 17.03.2020

Auch heu­te gibt es bis­her kei­ne kla­re Linie in Sachen „Sys­tem­re­le­vanz von Tier­arzt­pra­xen“ im Rah­men der COVID-19 Pan­de­mie. Die unter­schied­li­chen Behör­den geben bis­her in Tei­len kei­ne schrift­li­chen Stel­lung­nah­men aus. Etwai­ge – bis­her schon kur­sie­ren­de – Fake­news hin­sicht­lich Pra­xis­schlie­ßun­gen sind als falsch zu bewer­ten – ein­zig die schrift­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on des Bun­des­lan­des hat hier Gewicht.

Neben der Anspra­che in Deutsch­land gibt es auch auf euro­päi­scher Ebe­ne Bemü­hun­gen zur Klä­rung der Wich­tig­keit der tier­ärzt­li­chen Ver­sor­gung im aktu­el­len Fall – sowohl die FVE als auch Ani­mal Health Euro­pe set­zen sich unter ande­rem hier ent­spre­chend ein.

Für unse­re Mit­glie­der hat unse­re Part­ner­kanz­lei “tier­me­drecht” eine Hot­line für drin­gen­de arbeits­recht­li­che Fra­gen in der Coro­na Kri­se ein­ge­rich­tet. Mehr Infor­ma­tio­nen hier­zu fin­den Sie im inter­nen Bereich.

UPDATE vom 16.03.2020

Die gest­ri­ge Anfra­ge des BaT an das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Ernäh­rung und Land­wirt­schaft im Zusam­men­hang zur Sicher­stel­lung der tier­ärzt­li­chen Ver­sor­gung in der COVID-19 Pan­de­mie wur­de kurz­fris­tig am 16.03.2020 vom Refe­rat 325 fol­gen­der­ma­ßen beant­wor­tet: „Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Ernäh­rung und Land­wirt­schaft ist nach dem Grund­ge­setz ledig­lich für den Zugang zum tier­ärzt­li­chen Beruf zustän­dig, nicht dage­gen für die kon­kre­te Berufs­aus­übung. Für die Rege­lung der Berufs­aus­übung sind die Län­der, dort kon­kret die Tier­ärz­te­kam­mern, zuständig.”

Inzwi­schen haben sich eini­ge Lan­des­tier­ärz­te­kam­mern schrift­lich geäu­ßert, es feh­len jedoch häu­fig kon­kre­te Emp­feh­lun­gen oder Ein­schät­zun­gen der Situa­ti­on (Nie­der­sach­sen, Nord­rhein-West­fa­len, Ham­burg, Meck­len­burg-Vor­pom­mern, Sach­sen, Thü­rin­gen, Hes­sen, Baden-Würt­tem­berg, Bayern).

Ein­zig die bay­ri­sche Stel­lung­nah­me ist klar und erlaubt für die bay­ri­schen Kol­le­gen die Fort­füh­rung des Pra­xis­be­triebs. Anzu­neh­men ist, dass die ande­ren Bun­des­län­der nach Prü­fung der Behör­den ähn­lich ent­schei­den wer­den. Eine Rechts­si­cher­heit liegt jedoch erst nach schrift­li­cher Kom­mu­ni­ka­ti­on vor. Die Ver­ein­ba­rung zwi­schen der Bun­des­re­gie­rung und den Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Bun­des­län­der liest sich eben­falls wohl­wol­lend für die Auf­recht­erhal­tung der tier­ärzt­li­chen Ver­sor­gung. Es soll­ten jedoch die ver­schie­de­nen Emp­feh­lun­gen beach­tet wer­den und Teams in den Pra­xen gebil­det wer­den, um auch bei einer COVID-19- Infek­ti­on ein­zel­ner Mit­ar­bei­ter die Arbeits­fä­hig­keit zu gewähr­leis­ten. Ers­te Bei­spie­le von Mit­glie­dern fin­den Sie hier.

Stand 15.03.2020

Aktu­ell for­dert uns alle eine neue, unbe­kann­te Her­aus­for­de­rung, die einen mas­si­ven Ein­fluss auf unser Berufs- und Pri­vat­le­ben hat. Ins­be­son­de­re auch tier­ärzt­li­che Ange­stell­te sind ver­un­si­chert und haben neben den grund­sätz­li­chen Regeln für eine sol­che Pan­de­mie mög­li­cher­wei­se wei­te­re wich­ti­ge Punk­te zu beachten.

Im Fol­gen­den fin­den sich ver­schie­de­ne häu­fi­ge Fra­gen, grund­sätz­li­che Hin­wei­se, Ver­lin­kun­gen zu seriö­sen Infor­ma­ti­ons­quel­len und die für Arbeit­neh­mer recht­lich rele­van­ten Rech­te und Pflichten.

Auf Grund der sich täg­lich ändern­den Infor­ma­tio­nen und Ent­wick­lun­gen der Pan­de­mie wer­den wir die Infor­ma­tio­nen regel­mä­ßig updaten. Die Auf­lis­tung erhebt daher kei­nen Anspruch auf Voll­stän­dig­keit und gibt die Ein­schät­zung und Emp­feh­lun­gen der jewei­li­gen Ver­fas­ser wie­der. Sie soll dazu die­nen, in der momen­tan für alle Betei­lig­ten schwie­ri­gen Lage, eine sach­li­che Betrach­tung und Aus­ein­an­der­set­zung ohne Schuld­zu­wei­sun­gen und Panik­ma­che zu unterstützen.

Häufig gestellte Fragen

COVID FAQs

Relevante Links:

Pod­cast von NDR-Info mit dem lei­ten­den Viro­lo­gen der Ber­li­ner Cha­ri­té Prof. Chris­ti­an Dros­ten und San­dra Cie­sek, Viro­lo­gin und Direk­to­rin des Insti­tu­tes für medi­zi­ni­sche Viro­lo­gie am Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum Frankfurt.

Infor­ma­tio­nen spe­zi­ell für Arbeitnehmer:innen:

“Alles, was Beschäf­tig­te jetzt wis­sen müs­sen” vom deut­schen Gewerk­schafts­bund und Pres­se­mit­tei­lung der DGB Rechts­schutz GmbH

Hin­weis: die Pres­se­mit­tei­lung stammt zwar schon vom 26.02.2020, ent­hält aber wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen zu Zwangs­be­ur­lau­bung, Über­stun­den­ab­bau und Kinderbetreuung

Für Detail­fra­gen steht unser Koope­ra­ti­ons­part­ner Tier­me­drecht den BaT- Mit­glie­dern zur Verfügung.

Infor­ma­tio­nen der Tier­ärz­te­kam­mern, z.B. LTK Nie­der­sach­sen, zur Bean­tra­gung von Kurz­ar­bei­ter­geld, betref­fen in ers­ter Linie den Arbeitgeber:

Kli­cken Sie auf den unte­ren But­ton, um den Inhalt von www.tknds.de zu laden.

Inhalt laden

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall

Infor­ma­tio­nen zu Ent­schä­di­gun­gen nach dem Bun­des­in­fek­ti­ons­schutz­ge­setz:

Aktu­el­le Coro­na-Rege­lun­gen der Bundesregierung

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